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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
  • MO08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.30 Uhr
  • DI07.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen
  • MI08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • DO08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • FR08.00 – 14.00 (durchgehend offen)
Werkgebäude Saurenbach
Öffnungszeiten

Inhalt

Zuzug / Umzug / Wegzug

Zuzug

Sie sind neu nach Männedorf gezogen?

Wegzug

Sie beabsichtigen, Männedorf zu verlassen?

Umzug

Sie wollen innerhalb von Männedorf umziehen?

Begrüssungsgespräch
Sind Sie soeben nach Männedorf gezogen und haben allgemeine Fragen? Gerne laden wir Sie zu einem Begrüssungsgespräch ein, um Ihnen wertvolles über unsere Gemeinde zu erzählen. Falls Sie Interesse an einem Gespräch haben, dürfen Sie sich gerne bei der Einwohnerkontrolle melden oder füllen dieses Anmeldeformular aus. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. 

Kontakt

Wegzug

Sind Sie aus der Gemeinde Männedorf weggezogen? Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei uns ab. Die Abmeldung innerhalb der Schweiz kann persönlich, telefonisch, schriftlich (E-Mail) oder via On…

Sind Sie aus der Gemeinde Männedorf weggezogen?

Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei uns ab. Die Abmeldung innerhalb der Schweiz kann persönlich, telefonisch, schriftlich (E-Mail) oder via Online-Schalter vorgenommen werden. Bei der persönlichen Vorsprache sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Schweizerische Staatsangehörige:

  • Meldebestätigung(en)/Schriftenempfangsschein(e)


Ausländische Staatsangehörige:

 

  • Ausländerausweis(e)


Wegzug ins Ausland:

 

Bitte kommen Sie persönlich frühestens 3 - 4 Wochen vor Ihrer Ausreise am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei und beachten Sie zusätzlich:

  • frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (mindestens 1 Monat vor Ausreise)
  • Militärdienstpflichtige müssen für den Auslandurlaub mindestens 2 Monate vor Ausreise mit folgender Stelle Kontakt aufnehmen:

Militärverwaltung - Kreiskommando des Kantons Zürich
Auslandaufenthalt
Uetlibergstrasse 113
Postfach
8090 Zürich

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Wochenaufenthalt

Wochenaufenthalt in Männedorf Was ist ein Wochenaufenthalt? Was sind die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt? Wochenaufenthalter haben ihren Festwohnsitz nicht in Männedorf. Aufgrund i…

Wochenaufenthalt in Männedorf

Was ist ein Wochenaufenthalt?
Was sind die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt?

Wochenaufenthalter haben ihren Festwohnsitz nicht in Männedorf. Aufgrund ihrer Arbeitssituation oder infolge einer Ausbildung haben Sie in Männedorf vorübergehend einen Zweitwohnsitz, dies bedeutet, sie wohnen nur an ihren Arbeits- oder Studientagen in Männedorf.
Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.

Die Gemeindeverwaltung hat die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden eingehend zu prüfen, bevor eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt, bzw. verlängert wird. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Rein persönliche Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung.
Die jährliche Gebühr eines Wochenaufenthaltes beläuft sich auf CHF 60.00

Auskunftspflicht der Meldepflichtigen
Wochenaufenthalter sind nach § 6 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerkontrolle (MERG) verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse wahrheitsgetreu und vollständig Auskunft zu geben.
Die Einwohnerkontrolle ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.

Für Informationen zur Anmeldung als Wochenaufenthalter/in bitte hier klicken.

Wohnortwechsel

Wenn Sie den Zuzug oder Wegzug bei der Einwohnerkontrolle Männedorf gemeldet haben, geht die Information auch an das Steueramt. Sie werden die erforderlichen Unterlagen von uns erhalten. Zuzug aus…
Wenn Sie den Zuzug oder Wegzug bei der Einwohnerkontrolle Männedorf gemeldet haben, geht die Information auch an das Steueramt. Sie werden die erforderlichen Unterlagen von uns erhalten.

Zuzug aus dem Ausland
Die Steuerpflicht beginnt per Zuzugsdatum. Sie erhalten eine provisorische Rechnung aufgrund einer Schätzung. Die Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit genauere Angaben über Einkommen und Vermögen zu machen. Ein ensprechendes Formular kann bei uns bezogen werden.

Zuzug innerhalb der Schweiz (von einem anderen Kanton oder aus einer zürcherischen Gemeinde)
Die Steuerpflicht beginnt rückwirkend auf den 1.1. des Zuzugsjahres. Es wird eine provisorische Steuerrechnung auf Grund der Angaben der bisherigen Wohngemeinde erstellt. Die Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit genauere Angaben über Einkommen und Vermögen zu machen. Ein entsprechendes Formular kann bei uns bezogen werden.

Wegzug ins Ausland
Melden Sie Ihren Wegzug mindestens einen Monat vor dem Termin beim Steueramt an. Gemäss gesetzlichen Grundlagen muss dem Steueramt eine Vertreteradresse bekannt gegeben werden. Der Wohnsitz des Vertreters muss sich in der Schweiz befinden.

Wegzug innerhalb der Schweiz (in einen anderen Kanton oder eine andere zürcherische Gemeinde)
Bei Wegzug in einen anderen Kanton oder eine andere zürcherische Gemeinde sind natürliche Personen für die Steuerperiode des Wegzugjahres grundsätzlich nicht mehr in Männedorf steuerpflichtig. Der neue Wohnsitzkanton oder die neue zürcherische Wohnsitzgemeinde ist auch für die Rückerstattung aller Verrechnungssteuern der Fälligkeiten des Wegzugsjahres zuständig. Die allenfalls für diese Steuerperiode bereits an die Wegzugsgemeinde entrichteten Steuern sind den Steuerpflichtigen in der Regel zurückzuerstatten. Eine Vergütung kann aber gekürzt oder verweigert werden, wenn Einschätzungen aus Vorperioden noch nicht rechtskräftig veranlagt sind oder noch Ausstände aus früheren Jahren bestehen.

Zuzug

Herzlich Willkommen in Männedorf! Melden Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über unseren Online-Schalter an. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung nur mit den vo…

Herzlich Willkommen in Männedorf!

Melden Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über unseren Online-Schalter an. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung nur mit den vollständigen Unterlagen verarbeitet werden kann. Folgende Dokumente sind uns zwingend mitzubringen oder elektronisch zuzustellen:


Schweizerische Staatsangehörige mit Niederlassung:

  • Heimatschein/e (im Original)
  • amtlicher Ausweis (ID/Pass)
  • Heiratsurkunde/Familienbüchlein/Familienausweis (nur für verheiratete Personen oder Personen mit Kinder)
  • Geburtsschein/e minderjähriger Kinder
  • Krankenversicherungsnachweis/e gemäss KVG (von allen zuziehenden Personen)
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Bestätigung des Hauptmieters bei Untermiete
  • Anmeldegebühr von CHF 40.00 pro erwachsene Person

Anmeldung zur Nebenniederlassung (Aufenthalt/Wochenaufenthalt):

  • Aufenthaltsausweis (wird von Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt)
  • amtlicher Ausweis (ID/Pass)
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Bestätigung des Hauptmieters bei Untermiete
  • Heiratsurkunde/Familienbüchlein/Familienausweis (nur für verheiratete Personen oder Personen mit Kinder)
  • ausgefüllter Fragebogen Wochenaufenthalt
  • Anmeldegebühr von CHF 60.00 pro erwachsene Person

Für weitere Informationen zum Wochenaufenthalt bitte hier klicken.

Ausländische Staatsangehörige:

  • Reisepass/pässe
  • Ausländerausweis/e
  • Heiratsurkunde/Familienbüchlein/Familienausweis (nur für verheiratete Personen oder Personen mit Kinder)
  • Geburtsschein/e minderjähriger Kinder
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftdatum (für geschiedene Personen)
  • Krankenversicherungsnachweis/e gemäss KVG (von allen zuziehenden Personen)
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Bestätigung des Hauptmieters bei Untermiete
  • Anmeldegebühr von CHF 40.00 pro erwachsene Person (zuzüglich Gebühren Migrationsamt, siehe untenstehende Tabelle)

 
Ausländische Staatsangehörige, welche direkt aus dem Ausland zuziehen:

  • Reisepass/pässe
  • Heiratsurkunde/Familienbüchlein/Familienausweis (nur für verheiratete Personen oder Personen mit Kinder)
  • Geburtsschein/e minderjähriger Kinder
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftdatum (für geschiedene Personen)
  • Arbeitsvertrag/verträge
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Bestätigung des Hauptmieters bei Untermiete
  • sofern vorhanden, Zusicherung (der Aufenthaltsbewilligung) des Migrationsamtes des Kantons Zürich
  • Anmeldegebühr von CHF 40.00 pro erwachsene Person


Zu unseren Anmeldegebühren kommen die Gebühren des Migrationsamtes für die jeweiligen Aufenthaltsbewilligungen hinzu:

EG-EFTA-Staatsangehörige Erwachsene Kinder
Zuzug aus dem Ausland - L/B-Bewilligung erstmalig CHF 70.00 CHF 35.00
Zuzug aus dem Ausland - C Bewilligung erstmalig CHF 125.00 CHF 35.00
         
Zuzug innerhalb des Kt. Zürich CHF 30.00 CHF 20.00
         
Kantonswechsel L, B, C (Kreditkarte) CHF 40.00 CHF 30.00
Kantonswechsel L, B (Papierausweis) CHF 70.00 CHF 35.00
Kantonswechsel C (Papierausweis) CHF 95.00 CHF 35.00
         
Drittstaaten Erwachsene Kinder
Zuzug aus dem Ausland - L, B, C-Bewilligung erstmalig CHF 142.00 CHF 87.00
Zuzug innerhalb des Kt. Zürich CHF   30.00 CHF 30.00
Kantonswechsel L, B, C-Bewilligung CHF 142.00 CHF

87.00

Sind Sie neu im Kanton Zürich? Im untenstehenden Link finden Sie alle nötigen Informationen: 

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