Arbeiten in Männedorf
Arbeiten in Männedorf
Die Gemeinde Männedorf als Arbeitgeberin
Männedorf ist eine attraktive Gemeinde am rechten Zürichseeufer mit optimalen Verbindungen von Zürich und Rapperswil. Rund 300 Mitarbeitende arbeiten in unterschiedlichsten Funktionen für die Gemeinde, welche über 11'300 Einwohner/innen zählt. Die Gemeinde Männedorf bietet herausfordernde, spannende und sinnstiftende Funktionen. Vom Klärwärter über die Projektleiterin bis zur Fachspezialistin Sozialversicherungen: die Berufe in einer öffentlichen Verwaltung sind so vielseitig wie das Leben selbst. Die gemeinsamen Werte - Vertrauen, Respekt, Verlässlichkeit, Transparenz, Nachhaltigkeit – verbinden die Mitarbeitenden, sie leben sie Tag für Tag.
Lehrstellen und Ausbildungen
Die Gemeinde Männedorf bietet folgende Lehrstellen und Ausbildungen an:
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Kauffrau / Kaufmann öffentliche Verwaltung EFZ
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Kauffrau / Kaufmann Dienstleistung & Administration EFZ
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Fachfrau / Fachmann Betreuung EFZ (Fachrichtung Kind)
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Netzelektriker/in EFZ
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Fachfrau / Fachmann Betriebsunterhalt EFZ (Schwerpunkt Sportanlagen)
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Fachfrau / Fachmann Betriebsunterhalt EFZ (Schwerpunkt Hausdienst)
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Berufsbegleitende tertiäre Ausbildung im Bereich Soziokulturelle Animation (Start 2028)
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute.
Anstellungsbedingungen
Die Gemeinde Männedorf bietet herausfordernde, spannende und sinnstiftende Aufgaben. Wir fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Viele Jobs sind als Teilzeitstellen ausgestaltet und können teilweise im Homeoffice ausgeübt werden. Grundlage für die Anstellung bildet stets eine Verfügung, ein Dokument vergleichbar mit einem Arbeitsvertrag.
Arbeitszeit
42 Stunden/Woche (Tagesrahmen 06:00 – 22:00 Uhr)
Arbeitszeitsaldo
Pro Tag maximal 12 Stunden;
Übertrag am Jahresende (unter dem Jahr frei): positiv oder negativ 2 Wochen-Sollzeiten
Kompensation: stundenweise, tageweise, unbegrenzt im Rahmen der Jahresarbeitszeit
Pausen
Mindestens 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden Arbeitszeit vorgeschrieben;
pro halbem Arbeitstag je max. 15 Minuten bezahlte Pause
Besoldung
24 Besoldungsklassen mit je 100 Lohnbandpositionen, die sich stark an die Systematik des Kantons Zürich anlehnen. Alle erhalten einen 13. Monatslohn.
Ferien
- Lernende: 6 Wochen
- Bis 49. Altersjahr: 5 Wochen
- Ab 50. Altersjahr: 6 Wochen
- Ab 60. Altersjahr: 7 Wochen
Bezug in ganzen oder halben Tagen nach Absprache.
Leistungsbewertung
Jährliche Mitarbeitergespräche/Mitarbeiterbeurteilungen (MAG/MAB).
Pensionskasse
Optimaler Schutz bei der Gemeindeeigenen Pensionskasse für Risiko und für Sparen (Beitragsprimat) mit überproportionalem Arbeitgeberbeitrag von 60 %. Weitere Infos unter Männedorf Pensionskasse.
Versicherung
Schutz für Nicht-Berufsunfall (NBU) für Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche berufstätig sind (Prämie übernimmt die Arbeitgeberin). Für die Heilbehandlung besteht eine kostenlose Zusatzversicherung «Private Deckung».
Lohnfortzahlung
Grosszügige Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall:
- Im 1. Dienstjahr 3 Monate 100 % plus 3 Monate 75 %
- Im 2. Dienstjahr 6 Monate 100 % plus 6 Monate 75 %
- Ab 3. Dienstjahr 12 Monate 100 %
Bei Mutterschaft: 16 Wochen bezahlt
Rechtsgrundlage
Die genauen und rechtlich verbindlichen Texte finden Sie in den entsprechenden Rechtserlassen.