Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter Kantonale Abstimmung und des Bundes unter Eidgenössische Volksabstimmung
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Kontakt
Nadia Zogg, Abteilungsleiterin Präsidiales und Sicherheit, Telefon 044 921 66 24, nadia.zogg@maennedorf.chUrne Öffnungszeiten
Ordentliche Urnenöffnung am Abstimmungssonntag:
Sonntag: 10.00 - 11.30 Uhr
Vorzeitige Stimmabgabe bei der Gemeindeverwaltung:
In der Woche vor der Abstimmung am Schalter bei der Einwohnerkontrolle.
Urnenstandort
Urne im Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10 im Erdgeschoss
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis nicht erhalten oder verloren haben:
Verlangen Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle persönlich ein Duplikat des Stimmausweises. Bringen Sie entweder den Schriftenempfangsschein oder einen gültigen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mit.
So üben Sie Ihr Stimmrecht aus:
- Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
- Falten Sie die Wahl- und Stimmzettel nicht. Reissen Sie die perforierten Wahl- und Stimmzettelbogen nicht auseinander. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.
- Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne:
- Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweise und geben Sie ihn an der Urne ab.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne (im Abstimmungslokal oder vorzeitig bei der Gemeindeverwaltung).
Stimmabgabe durch Stellvertretung:
Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit den Wahl- und Stimmzetteln mit.
- Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Brieflich abstimmen
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
- Legen Sie diesen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
- Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
- Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig zur Post. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro mit B-Post nicht bis am Freitagmorgen erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Letzte Leerung Briefkasten beim Gemeindehaus: Sonntag, 11:30 Uhr
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- der Stimmrechtsausweis verspätet eintrifft
- der Stimmrechtsausweis nicht gleichzeitig mit dem Stimmzettel-Kuvert zugestellt wird
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält