Asyl
Asyl ist der Schutz, der ausländischen Personen aufgrund der Flüchtlingseigenschaft in der Schweiz gewährt wird. Die Asylsuchenden werden dem Kanton von den Empfangsstellen des Bundes zugewiesen. Die dem Kanton zugewiesenen Personen werden in einer ersten Phase in kantonalen Durchgangszentren untergebracht. Während dieser Zeit findet die Entscheidung über den weiteren Aufenthalt statt. In einer zweiten Phase werden die vorläufig aufgenommenen Ausländer und Flüchtlinge in die Gemeinden verteilt.
Vorläufig aufgenommene Ausländer und Ausländerinnen sowie Flüchtlinge sind verpflichtet, sich gemäss der seit Januar 2021 geltenden kantonalen Vorschriften (Integrationsagenda) innerhalb von sieben Jahren nach Ankunft in der Schweiz in ihrer Wohngemeinde sprachlich, beruflich und sozial zu integrieren.
Vorläufig aufgenommene Ausländer erhalten Asylhilfe (30% weniger als Sozialhilfe), Flüchtlinge erhalten Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe.
Kontakt
Bahnhofstrasse 10
8708 Männedorf
Tel. 044 921 66 33
soziales@maennedorf.ch
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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