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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
  • MO08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.30 Uhr
  • DI07.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen
  • MI08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • DO08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • FR08.00 – 14.00 (durchgehend offen)
Werkgebäude Saurenbach
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Tierschutz

Tierschutz ist der Gemeinde Männedorf ein wichtiges Anliegen.

Um Wildtiere zu schützen, besteht vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand eine kantonale Leinenpflicht für Hunde. Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Viele Wildtiere leben versteckt oder nachtaktiv und werden deshalb von der Bevölkerung nicht wahrgenommen. Wollen Sie wissen, welche Tiere in der Nacht durch Ihren Garten streifen? Das Naturnetz Pfannenstil hat vier Fotofallen, die für rund 2 Wochen in Ihrem Garten aufgestellt werden können. Bitte melden Sie sich bei Interesse unter info@naturnetz-pfannenstil.ch oder 043 366 83 90.

In unseren Seen und Fliessgewässern nehmen Blaualgen zu und sind inzwischen eine ganzjährige Gefahr für Mensch und Hund. Wenn Blaualgen optimale Bedingungen haben, vermehren sie sich explosionsartig (Blaualgenblüte). Einige Blaualgen bilden bei der Blüte Stoffwechselprodukte, die für Mensch und Tier giftig sind. Das Verschlucken von geringen Mengen Wasser mit Blaualgen kann für Menschen und Hunde gesundheitsgefährdend sein. Nach dem Kontakt können unter anderem Haut- und Schleimhautreizungen oder Vergiftungssymptome auftreten. Während Blaualgen für Menschen eine Gefahr für die Gesundheit sein können, sind sie für Hunde schnell lebensbedrohend. Weitere Informationen und Verhaltensempfehlungen finden Sie hier.

Der Tod an Scheiben ist eines zentrales Vogelschutzprobleme. Die Vogelwarte Sempach zeigt Ihnen, wie Sie Gebäude vogelfreundlicher gestalten und Fallen entschärfen können.

Gebäudebrüter sind meistens Vögel oder sonstige Tiere, die üblicherweise an Felsen brüten. Zu ihnen gehören beispielsweise Alpen- und Mauersegler, Dohlen, Turm- und Wanderfalken, Schleiereulen, Mehl- und Rauchschwalben sowie Fledermäuse. Als Felsenersatz dienen Bauten mit Strukturen wie ein Unterdach, Dachvorsprünge, Estriche (Dachböden), Fassaden mit Vorsprüngen oder künstliche Nisthilfen. Für die meisten Gebäudebrüter bleiben die Lebensbedingungen dennoch sehr schwierig, weil an modernen Gebäuden solche Strukturen oft fehlen. Gebäudebrüter sind mit Ausnahme der Haustaube gesetzlich geschützt. Während der Brutzeit gilt ein absoluter Schutz des Brutgeschäfts sämtlicher Vogelarten. Da die Nistplätze von standorttreuen Gebäudebrütern als Naturschutzobjekte gelten, besteht eine Inventarpficht für Gemeinden. Dieses Inventar ermöglicht die Berücksichtigung entsprechender Nistplätze während der Projektierung und erhöht die Planungssicherheit bei Bauprojekten. Hier finden Sie das Gebäudebrüter-Inventar der Gemeinde Männedorf.

Amphibien sind in der Schweiz stark bedroht und deshalb bundesrechtlich geschützt. Auch in Männedorf gibt es eine wichtige Amphibienzugstelle, die während der Wanderzeit rege benutzt wird. Um die Tiere zu schützen, wurde 2024 die Winterhaldenstrasse während der Amphibienwanderung zwischen Mitte Februar und Mitte März temporär gesperrt. Fallen Amphibien und andere Kleintiere in Schächte, können sie nicht mehr herausklettern. Deshalb unterhält die Gemeinde seit Jahren in der ARA Weiern eine Ausstiegshilfe für angeschwemmte Amphibien und hat bereits rund 300 weitere Ausstiegshilfen in Strassenschächten montiert.


Hier finden Sie weitere Tierschutz-Informationen:

Informationen rund um Tiere der Baudirektion Kanton Zürich
Zürcher Tierschutz
Schweizer Tierschutz
Schweizerische Vogelwarte
Bird Life Zürich
Stiftung Fledermausschutz
Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (karch)
Naturnetz Pfannenstil
Wilde Nachbarn Pfannenstil