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Gemeinde Männedorf

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Gebietsfremde Arten / Neobiota

Neobiota

Als gebietsfremde Arten (Neobiota) werden Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoen) bezeichnet, die nach der Entdeckung Amerikas beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa eingebracht wurden. Die meisten dieser Arten sind bei uns nicht überlebensfähig, da sie an unsere Umweltbedingungen nicht angepasst sind.

Einige aber finden bei uns optimale Lebensbedingungen und breiten sich stark aus, setzen sich hartnäckig durch – sie werden invasiv – und werden zum Problem.

Weitere Information zu Neobiota finden Sie hier.

Gebietsfremde Tiere

Gebietsfremde Tiere machen uns bisher hauptsächlich als Schädlinge, als Überträger von Krankheiten oder im Wasser zu schaffen. Vor allem Insekten wie Käfer, Ameisen, Mücken oder Fliegen werden oft als blinde Passagiere mit dem weltweiten Handel verbreitet. Können sie in unserem Klima überleben und sich ausbreiten, drohen grosse Schäden. Für unsere Gewässer sind invasive Fischarten, Muscheln, Krebse und Kleinlebewesen ein grosses Problem, da es kaum Bekämpfungsmöglichkeiten gibt. Daher ist Prävention besonders wichtig.

Das können Sie tun

Gebietsfremde Arten können unbeabsichtigt aus anderen Gewässern eingeschleppt werden, wenn sie an Booten, anderen Schwimmkörpern oder Ausrüstungsgegenständen haften bleiben und mittransportiert werden. Auch im Wasser, das sich im Bootsrumpf sammelt oder in Wasserrückständen in der Ausrüstung können von Auge kaum sichtbare Lebewesen mitreisen (z.B. Larven von Muscheln) mitreisen. Helfen Sie mit, die Verbreitung aquatischer Neobiota zu verhindern. Mehr Informationen dazu finden Sie hier, auf diesem Flyer und in diesen Videos Verbreitung von Neobiota stoppen – Informationen Wassersport und Verbreitung von Neobiota stoppen – Anleitung Bootsreinigung.

Gebietsfremde Pflanzen

Unter den vielen Neophyten, die hier angepflanzt werden, gibt es allerdings einige wenige, die sich besonders gut und besonders stark verbreiten, die sogenannt invasiven Neophyten. Eine Gruppe von Experten der Stiftung Info Flora listet diese auf der Schwarzen Liste und der Beobachtungsliste auf.

Es ist dringend empfohlen, auf diese Pflanzen zu verzichten, denn sie richten konkreten Schaden an der Biodiversität an, indem sie der einheimischen Insektenpopulation die Lebensgrundlage entziehen. Gemeinden und Kanton unternehmen viel, um wertvolle Lebensräume vor diesen Arten zu schützen und die Bestände wo möglich zurückzudrängen.

Pflanzen, die durch Allergene oder Gifte die menschliche oder tierische Gesundheit gefährden (Ambrosia, Riesenbärenklau, Schmalblättriges Greiskraut), unterstehen im Kanton Zürich als prioritäre Arten einer Bekämpfungspflicht und müssen von den GrundeigentümerInnen entfernt werden.