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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
  • MO08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.30 Uhr
  • DI07.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen
  • MI08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • DO08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • FR08.00 – 14.00 (durchgehend offen)
Werkgebäude Saurenbach
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Inhalt

Listenauskunft aus dem Einwohnerregister

Die Gemeinden können gemäss § 19 Abs. 1 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) die in § 18 MERG aufgezählten Personendaten von Einwohner/innen nach bestimmten Kriterien geordnet (z.B. alle 18 Jährigen) bekannt geben, wenn diese für ideelle Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

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