Fundbüro
Gefundene Gegenstände, die dem Eigentümer nicht direkt zurückerstattet werden können, sind dem Fundbüro abzugeben. Sie haben Anrecht auf einen Finderlohn (gemäss Art. 720 ZGB ff).
Bei abgegebenen registrierten Schlüssel der Marken Keso, KabaStar, Kaba20 und KabaNova wird der Besitzer ermittelt und sofort benachrichtigt.
Fundgegenstände, die vom Eigentümer nicht zurückgefordert werden, können vom Finder nach Ablauf der Jahresfrist, gegen Vorweisung der erhaltenen Quittung und eines Ausweispapieres abgeholt werden.
Der Fundgegenstand darf in den folgenden 4 Jahren nicht veräussert werden, da der Finder erst nach 5 Jahren nach Abgabe des Fundgegenstands das Eigentum erwirbt (gemäss Art. 722 ZGB).
Hier (easyfind) können Sie direkt eine Verlustmeldung erstellen und / oder recherchieren, ob Ihr verlorener Gegenstand bei uns oder einem an den Fundservice Schweiz angebundenem Fundbüro abgegeben wurde.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 921 66 06 | einwohnerkontrolle@maennedorf.ch |