Einführung der biometrischen Identitätskarte
Wenn Sie eine neue Identitätskarte beantragen möchten, haben Sie ab dem 2. November 2026 die folgenden Möglichkeiten:
Identitätskarte ohne Chip
Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte wird weiterhin angeboten und muss wie bisher bei der Gemeinde beantragt werden. Für den Antrag bei der Gemeinde ist weiterhin ein Foto erforderlich.
Neue biometrische Identitätskarte mit Chip
Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip, auf dem unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Sie kann aufgrund der erforderlichen Erfassung der biometrischen Daten nicht bei der Gemeinde, sondern nur beim Kantonalen Passbüro beantragt werden. Dies gilt ebenfalls für die Kombiangebote Pass + ID – unabhängig davon, ob eine ID mit oder ohne Chip gewählt wird.
Freie Wahl zwischen den beiden ID-Modellen
Die Einführung der biometrischen Identitätskarte bedeutet nicht, dass die bisherige Identitätskarte abgeschafft wird. Schweizer Bürger können weiterhin zwischen einer ID mit und einer ID ohne Chip wählen. Der Bund empfiehlt Personen, welche die Identitätskarte für Reisen innerhalb der EU verwenden möchten, die neue biometirische Identitätskarte. Für Personen, welche die ID ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht-biometrische Identitätskarte weiterhin ausreichend.
Bereits ausgestellte Identitätskarte
Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip müssen aufgrund der Einführung der biometrischen ID erneuert werden. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum gültig, auch für Reisen innerhalb der EU.
Hier finden Sie ein Erklärvideo Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.zu den Besonderheiten der beiden ID-Varianten.