Kommunale Erneuerungswahlen 2026–2030
- Gemeinderat (6 Mitglieder inkl. Präsidium)
- Schulpflege (5 Mitglieder inkl. Präsidium; Präsident/in ist zugleich 7. Mitglied des Gemeinderats)
- Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
- Evangelisch-reformierte Kirchenpflege (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
Erster Wahlgang: Sonntag, 8. März 2026
Wer kann kandidieren
Alle stimmberechtigten Personen mit politischem Wohnsitz in Männedorf sind wählbar. Für die Kirchenpflege ist zusätzlich die Zugehörigkeit zur Landeskirche erforderlich.
Wahlvorschläge einreichen
Kandidaturen müssen mit dem vorgegebenen Formular eingereicht werden. Darin müssen die entsprechenden Angaben ausgefüllt und der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten aus Männedorf eigenhändig unterzeichnet sein.
Details zum Ablauf und den Anforderungen finden Sie in der entsprechenden Wahlanordnung (Amtliche Publikation).
Die Formulare für die Wahlvorschläge können hier heruntergeladen oder bei der Abteilung Präsidiales und Sicherheit, 044 921 66 22, bezogen werden.