Weiterzug an das Verwaltungsgericht
Am 11. Juni 2025 entschied das Baurekursgericht, dass das betroffene Gebäude – eine stillgelegte Autogarage mit Tankstelle – durch die Gemeinde Männedorf unter Schutz zu stellen ist.
Nach eingehender Prüfung hat der Gemeinderat beschlossen, gegen diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht fristgerecht Beschwerde einzureichen. Das öffentliche Interesse an einem haushälterischen Umgang mit dem Boden wird höher gewichtet als das Interesse am Erhalt einer stark umgebauten Villa mit unbefriedigendem Umschwung.
Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit wieder informieren.