Medienmitteilung Teilrevision der Gemeindeordnung - Bereich Bildung
Reduktion der Schulbehörde per Amtsperiode 2026 – 2030 (von bisher sieben Mitgliedern auf fünf) sowie Schaffung einer Grundlage für die Funktion Leitung Bildung (Gesamtleitung Schule) in der Gemeindeordnung (Teilrevision)
Mit dem neuen Gemeindegesetz wurde per 1. Januar 2018 die Grundlage für mehr Autonomie der Gemeinden und Schulen gelegt. In Ausschöpfung dieses erweiterten Rahmens entschied sich die Schulpflege Männedorf für ein neues Führungsmodell, welches u.a. die Schaffung einer Leitung Bildung (Gesamtleitung Schule) per 1. August 2018 vorsah.
Diese neue Funktion hat sich seither sehr bewährt. Namentlich ermöglichte sie der Schulpflege als Milizgremium, sich stärker auf ihre Kernfunktion im Bereich der strategischen und politischen Führung der Schule zu konzentrieren, indem sie mehr und mehr von operativen Aufgaben entlastet wurde, welche effizienter von der Leitung Bildung (Gesamtleitung Schule) wahrgenommen werden können. Bereits bei der Einführung dieser neuen Funktion war klar, dass nach deren Etablierung eine Reduktion der Anzahl Behördenmitglieder in Betracht gezogen werden müsste.
Anlässlich von zwei Klausurtagungen Ende 2024/anfangs 2025 kam die Schulpflege Männedorf zum Schluss, dass sich ihre Kernaufgaben auch mit schlankeren Strukturen, nämlich verteilt auf lediglich fünf statt sieben Bereiche, gut bewältigen lassen, ohne dass die Mitglieder des verkleinerten Gremiums oder die Leitung Bildung (Gesamtleitung Schule) bzw. die Schulverwaltung signifikant zusätzlich beansprucht werden. Das Milizprinzip sowie die Miliztauglichkeit bleiben damit gewahrt. Klare Strukturen und effektivere Führung werden ermöglicht. Zudem werden die Kosten für die Gemeinde reduziert (pro Jahr können mit der Reduktion um zwei Mitglieder Kosten von mindestens 44'000 Franken gespart werden).
Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Reduktion der Anzahl Mitglieder der Schulpflege soll gleichzeitig die Grundlage für die seit 2018 bestehende Leitung Bildung (Gesamtleitung Schule) aktualisiert und entsprechend den geänderten kantonalrechtlichen Vorgaben auf Stufe Gemeindeordnung verankert werden.
Am 23. Juni 2025 findet zu dieser Vorlage eine vorberatende Gemeindeversammlung statt. Die Urnenabstimmung ist für den 28. September 2025 geplant.
Gemeinderat und Schulpflege empfehlen übereinstimmend, der Teilrevision der Gemeindeordnung zuzustimmen.
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