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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
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Werkgebäude Saurenbach
Öffnungszeiten

Inhalt

Abstimmung

Informationen

Datum
24. November 2002
Lokalität
Urne Gemeindehaus: Bahnhofstrasse 10, Eingangsbereich
Urne Primarschulhaus: Schulstrasse 30, Erdgeschoss
Kontakt
Buri Martina, Stv. Gemeindeschreiberin,
Tel. 044 921 66 24

Beschreibung
Am Sonntag, 24. November 2002, wird über folgende Vorlagen abgestimmt:
Eidgenössisch:
  1. Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"
  2. Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

Kantonal:
  1. A. Kantonsverfassung (Änderung) / B. Volksschulgesetz
  2. Bildungsgesetz
  3. Kredit für Integrationskurse für 15- bis 20-jährige Fremdsprachige
  4. Fernwärmeerschliessung Oberhausserriet, Opfikon - Kreditbewilligung

Weitere Infos finden Sie unter:
http://www.statistik.zh.ch/themen/b17/a020922/vorlagen.html

Eidgenössische Vorlagen

Arbeitslosenversicherungsgesetz

Angenommen
Ergebnis
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz wurde angenommen.
Beschreibung
Die Arbeitslosenversicherung wird heute mit Notmassnahmen finanziert, die Ende 2003 auslaufen. Eine Revision des Gesetzes ist deshalb nötig, um die Arbeitslosenversicherung dauerhaft auf eine finanziell sichere Basis zu stellen.
Das revidierte Gesetz sieht feste Beiträge der öffentlichen Hand vor, während auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite weniger bezahlt werden muss. Die Höhe des Arbeitslosengeldes bleibt unverändert. Die Beitragszeit wird verlängert und die Bezugsdauer verkürzt. Vor allem wegen dieser beiden Neuerungen ist das Referendum ergriffen worden.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 22. März 2002 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 63,65 %
2'196
Nein-Stimmen 36,35 %
1'254
Leer
101
Stimmbeteiligung
57.7
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"

Abgelehnt
Ergebnis
Die Inititative wurde abgelehnt.
Beschreibung
Die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" fordert, dass auf Asylgesuche nicht eingetreten wird, wenn die Betroffenen aus einem sicheren Drittstaat in die Schweiz eingereist sind. Zudem sollen mit verschiedenen Massnahmen die Kosten im Asylbereich gesenkt werden.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, da sie in zentralen Fragen keine brauchbaren Lösungen bietet und in weiten Teilen überholt ist.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 48,13 %
1'710
Nein-Stimmen 51,87 %
1'843
Leer
26
Ungültig
1
Stimmbeteiligung
58.2
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Bildungsgesetz

Angenommen
Ergebnis
Das Bildungsgesetz wurde angenommen.
Beschreibung
Das neue Bildungsgesetz vom 1. Juli 2002 löst das heutige Unterrichtsgesetz vom 23. Dezember 1859 ab. Das Bildungsgesetz bildet die Rahmenordnung für das gesamte Zürcher Bildungswesen. Es regelt zum einen die Ziele und Grundsätze, die für alle Bildungsbereiche – von der Volksschule bis zur Universität – gelten. Zum andern enthält es diejenigen Sachgebiete, die nicht in einem anderen Gesetz, z.B. dem Mittelschulgesetz oder dem Universitätsgesetz, geregelt werden können, weil sie mehr als einen Bildungsbereich betreffen. Dazu gehören z.B. der Lehrmittelverlag, die Schulsynode oder die Stipendien.

Wir stimmen ab: Wollen Sie das Bildungsgesetz annehmen?

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Ja.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 54,21 %
1'766
Nein-Stimmen 45,79 %
1'492
Leer
137
Stimmbeteiligung
56.2
Ebene
Kanton
Art
-

Fernwärmeerschliessung Oberhauserriet, Opfikon - Kreditbewilligung

Angenommen
Ergebnis
Der Kredit wurde bewilligt.
Beschreibung
Das Oberhauserriet liegt zwischen dem wachstumsstarken Norden der Stadt Zürich und dem Flughafen. Auf dem rund 670000 m2 grossen Gebiet, das zur Stadt Opfikon gehört, sind Wohnungen für 6600 Personen und Geschäftsräume für 7300 Arbeitsplätze geplant. Das Oberhauserriet ist lufthygienisch stark belastet und soll deshalb mit sauberer Fernwärme aus dem unmittelbar angrenzenden Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz versorgt werden. Die Fernwärmeerschliessung ist wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll, da auf viele neue Heizanlagen verzichtet werden kann. Die Nutzung der Kehrichtabwärme ist Teil der Energiepolitik des Bundes und des Kantons. Für die baulichen Investitionen ist ein Kredit von
6,45 Mio. Franken erforderlich.

Wir stimmen ab: Wollen Sie den Kredit für die Fernwärmeerschliessung des Oberhauserrietes bewilligen?

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Ja.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 74,57 %
2'278
Nein-Stimmen 25,43 %
777
Leer
292
Stimmbeteiligung
55.4
Ebene
Kanton
Art
-

Kredit für Staatsbeiträge an Integrationskurse für 15- bis 20-jährige Fremdsprachige

Angenommen
Ergebnis
Der Kredit wurde angenommen.
Beschreibung
Junge Leute im Alter von 15 bis 20 Jahren, die neu in der Schweiz leben, lernen in den Integrationskursen während eines Jahres Deutsch und bereiten sich auf eine weitere Ausbildung oder eine Arbeitstätigkeit in der Schweiz vor. Davon profitieren alle: die Teilnehmenden, deren zukünftige Arbeitgeber und die Gesellschaft. Die Integrationskurse tragen wesentlich dazu bei, dass der Einstieg in das soziale und berufliche Umfeld gelingt. Ohne diese Starthilfe besteht das Risiko, dass junge Menschen ohne berufliche Ausbildung bleiben und von der Arbeitslosigkeit betroffen werden. Träger der Integrationskurse sind die Gemeinden. An der Finanzierung beteiligen sich der Bund, der Kanton, die Gemeinden sowie die Eltern. Der kantonale Beitrag für drei Schuljahre beträgt 6,825 Mio. Franken. Diese Kosten rechtfertigen sich als Investition in die Integration und Bildung junger Leute.

Wir stimmen ab: Wollen Sie dem Kredit für kantonale Beiträge an Integrationskurse für 15- bis 20-jährige Fremdsprachige zustimmen?

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Ja.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 54,55 %
1'798
Nein-Stimmen 45,45 %
1'498
Leer
100
Stimmbeteiligung
56.2
Ebene
Kanton
Art
-

Änderung der Kantonsverfassung und neues Volksschulgesetz

Abgelehnt
Ergebnis
Änderung Kantonsverfassung und Volksschulgesetz wurden abgelehnt.
Beschreibung
Das geltende Volksschulgesetz vom 11. Juni 1899 genügt nicht mehr als Grundlage für eine gute und moderne Schule. Mit dem neuen Volksschulgesetz vom 1. Juli 2002 soll deshalb einerseits die Schule an die Erfordernisse der heutigen Gesellschaft angepasst werden. Anderseits sollen die bewährten Elemente der zürcherischen Volksschule erhalten bleiben. So bleibt insbesondere der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule unverändert, und die Gemeinden bleiben die Träger der Volksschule. Ebenso tragen die vom Volk gewählten Gemeindeschulpflegen weiterhin die Verantwortung für die Führung der Schule. Grundlegend neu ist, dass an den einzelnen Volksschulen, wie an den übrigen Schulen auch, Schulleitungen eingeführt werden.
Der Kindergarten und die 1. Klasse werden durch die Grundstufe ersetzt. An die Stelle der Bezirksschulpflege tritt eine professionalisierte Schulaufsicht. Die Änderung der Kantonsverfassung ist notwendig, weil die Bezirksschulpflege in der Verfassung verankert ist. Ferner wird das heutige komplizierte Finanzierungssystem der Volksschule vereinfacht.

Wir stimmen ab: A. Wollen Sie die Änderung der Kantonsverfassung annehmen?
B. Wollen Sie das Volksschulgesetz annehmen?

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Ja.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 47,28 %
1'492
Nein-Stimmen 52,72 %
1'664
Leer
252
Gegenvorschlag
Ja-Stimmen 41,78 %
1'360
Nein-Stimmen 58,22 %
1'895
Leer
153
Stimmbeteiligung
56.4
Ebene
Kanton
Art
-