Befreiungsgesuch Krankenkassenobligatorium
Wer in der Schweiz lebt oder erwerbstätig ist, muss gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine Grundversicherung abschliessen.
In Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der obligatorischen Versicherungspflicht möglich.
Detaillierte Informationen finden Sie bei der dazugehörigen Stelle der SVA Zürich.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 044 921 66 06 | einwohnerkontrolle@maennedorf.ch |