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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
  • MO08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.30 Uhr
  • DI07.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen
  • MI08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • DO08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • FR08.00 – 14.00 (durchgehend offen)
Werkgebäude Saurenbach
Öffnungszeiten

Inhalt

Fachbereich Strassen- und Gewässerunterhalt

Das Team des Fachbereichs Strassen- und Gewässerunterhalt ist für den Unterhalt von Gemeindestrassen und öffentlichen Gewässern zuständig. Die Mitarbeitenden kümmern sich auch um die unterschiedlichsten Anliegen aus der Bevölkerung. Notfälle, die nicht warten können, werden auch ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeiten via Pikettdienst, Telefon 044 921 67 02,  entgegengenommen und möglichst zeitnah gelöst.

Aufgaben und Dienstleistungen im Strassenbereich

  • Strassen und Wege sanieren, Löcher ausbessern, Fusswege mit Kies auffüllen
  • Allgemeine Strassenreinigung und Winterdienst
  • Defekte Signalisationen reparieren, fehlende oder zusätzliche Signalisationen montieren
  • Absperrung von öffentlichem Grund bei Veranstaltungen
  • Littering: Entfernung von Abfällen an öffentlich benutzten Plätzen
  • Entsorgung: Leerung von öffentlichen Abfallkörben und Robydogs
  • Kadaverentsorgung: Abholung und artgerechte Entsorgung von toten Kleintieren
  • Vermietung von Marktständen

Aufgaben und Dienstleistungen im Bereich von öffentlichen Gewässern

  • Allgemeine Unterhaltsarbeiten
  • Rückschnitt von Sträuchern und Gebüschen entlang von Gewässern auf öffentlichem Grund

Verschmutzungen von öffentlichen Gewässern sind grundsätzlich der Polizei zu melden (Polizei Region Meilen, Telefon 044 925 51 17, in Notfällen und ausserhalb der Bürozeiten Telefon 117).

 

Winterdienst

Das Team des Fachbereichs Strassen- und Gewässerunterhalt hält das Gehweg- und Strassennetz der Gemeinde Männedorf für die BenützerInnen während den Wintermonaten in möglichst gutem und sicherem Zustand. Für die Kantonsstrassen sind die Mitarbeitenden des kantonalen Tiefbauamts, Unterhaltsbezirks 12, zuständig.

Beachtung bei Schneefall

Die Schneeräumung muss möglichst bald nach dem Schneefall und/oder während starkem Schneefall erfolgen. Nicht ordnungsgemäss parkierte Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen behindern reibungslose und effiziente Winterdienstarbeiten. Gleichzeitig besteht die Gefahr von Beschädigungen durch Pfadschlitten und andere Winterdienstgeräte. Es ist deshalb verboten, Fahrzeuge auf Gehwegen, im Parkverbot sowie ausserhalb von markierten Parkfeldern abzustellen. Die Gemeinde Männedorf lehnt jede Haftung für Schäden ab, die beim Schneepflügen oder Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen.

Mithilfe durch Privatpersonen

Die Schneeräumung in privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der GrundeigentümerInnen oder MieterInnen der betreffenden Objekte. Die Mitarbeitenden des Strassenteams können für Aufgaben auf privatem Grund nicht beansprucht werden. Es ist nicht gestattet, den Schnee von Privatgrundstücken auf öffentlichem Grund abzulagern. Schnee und Eis dürfen nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer geworfen werden.

Reduzierter Winterdienst

Auf wenig belasteten Quartierstrassen, Trottoirs und Parkplätzen wird ohne Salz gearbeitet. Dabei handelt es sich um den sogenannten reduzierten Winterdienst. Salz wird in diesem Fall nur bei starker Eisbildung wie Eisregen und Schneeglätte gestreut.

BenützerInnen des Verkehrsnetzes können beim abgestuften Winterdienst nicht von komplett schneefreien Gemeindestrassen, Trottoirs und Wegen ausgehen. Die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten sind den aktuell herrschenden Verhältnissen anzupassen.

Weitere Informationen zum Winterdienst finden Sie auf unserer GIS-Karte. 

Wir stehen für gepflegte und saubere Strassen und Gewässer!

Kontakt

Fachbereich Strassen- und Gewässerunterhalt
Saurenbachstrasse 6
8708 Männedorf
Tel. 044 921 67 67
infrastruktur@maennedorf.ch

Öffnungszeiten

Mo–Fr 07.30–11.30 | 13.15–16.30 Uhr

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