Teilrevision der Gemeindeordnung – Genehmigung durch Regierungsrat
Der Souverän hat an der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 der Teilrevision der Gemeindeordnung (Gegenvorschlag des Gemeinderats) zugestimmt. Der Regierungsrat hat die Revision mit Beschluss vom 27. August 2025 genehmigt.
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist tritt die teilrevidierte Gemeindeordnung in Kraft. Die Änderungen betreffen eine Kompetenzverschiebung bei Liegenschaftenveräusserungen im Finanzvermögen vom Gemeinderat hin zur Gemeindeversammlung bzw. Urnenabstimmung.
Die aktuelle Fassung der Gemeindeordnung ist auf der Webseite unter "Rechtserlasse" abrufbar.