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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
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Werkgebäude Saurenbach
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Weiterzug an das Verwaltungsgericht

19. August 2025
Mit Beschluss vom 6. November 2024 verzichtete der Gemeinderat auf die Unterschutzstellung des Gebäudes an der Seestrasse 47. Auslöser der Schutzabklärung ist ein Neubauprojekt für eine Lidl-Filiale. Gegen diesen Entscheid gingen zwei Rekurse ein – einer von Anwohnenden und einer vom Zürcher Heimatschutz.

Am 11. Juni 2025 entschied das Baurekursgericht, dass das betroffene Gebäude – eine stillgelegte Autogarage mit Tankstelle – durch die Gemeinde Männedorf unter Schutz zu stellen ist.

Nach eingehender Prüfung hat der Gemeinderat beschlossen, gegen diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht fristgerecht Beschwerde einzureichen. Das öffentliche Interesse an einem haushälterischen Umgang mit dem Boden wird höher gewichtet als das Interesse am Erhalt einer stark umgebauten Villa mit unbefriedigendem Umschwung.

Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit wieder informieren.