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Gemeinde Männedorf

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Werkgebäude Saurenbach
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Inhalt

Feuerwerk mit Rücksicht – für ein gutes Miteinander

25. Juni 2025
In unserer Gemeinde ist das Abbrennen von Feuerwerk an zwei besonderen Tagen erlaubt: am 1. August und an Silvester/Neujahr.

Die geltende Regelung ist in unserer Polizeiverordnung (Art. 25) klar festgehalten. Diese Tradition wird von vielen geschätzt und gehört für sie zu einem stimmungsvollen Fest dazu.

Gleichzeitig gibt es auch Mitbürgerinnen und Mitbürger, die unter der Knallerei leiden – sei es wegen des Lärms, aus Rücksicht auf Tiere oder aus gesundheitlichen Gründen.

Wir als Gemeinde möchten nicht auf mehr Verbote setzen, dafür aber auf Rücksicht, Toleranz und das Miteinander.

Wir rufen daher alle auf:

  • Feuerwerk nur an den beiden erlaubten Tagen – also am 1. August und an Silvester/Neujahr.
  • Bitte verzichten Sie auf das Abbrennen davor oder danach.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Menschen, Tiere und Umwelt.
  • Üben wir Toleranz – leben und leben lassen.

Wenn wir uns alle an diese wenigen Regeln halten, sind wir überzeugt, dass es keine weiteren Verbote braucht. Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, dass ein respektvolles Miteinander auch ohne neue Vorschriften funktioniert.

Herzlichen Dank für Ihre Rücksicht und Ihr Verständnis.