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Gemeinde Männedorf

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Rekurs gegen Ausübung des Vorkaufsrechts abgewiesen

17. Juni 2025

Am 24. Juni 2024 hat die Gemeindeversammlung einem Verpflichtungskredit zur Ausübung des Vorkaufsrechts eines Grundstücks (Kat.-Nummer 8188) an der Seestrasse zugestimmt. Gegen diesen Beschluss wurde ein Rekurs eingereicht. Die Presse hat darüber berichtet. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat am 28. Mai 2025 nun entschieden und diesen Rekurs vollumfänglich abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde.

Wird nach Ablauf der Frist keine Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhoben, wird der Entscheid der Gemeindeversammlung über das Vorkaufsrecht des Grundstücks an der Seestrasse rechtskräftig.

Die Gemeinde Männedorf wird zur gegebenen Zeit über die weiteren Schritte informieren.