Hochbau
Zugehörig zu: Ressort Hochbau
Der Abteilung Hochbau obliegt der Vollzug des Planungs- und Baurechts sowie die Bau- und Sicherheitskontrolle. Dabei ist die fachliche Begleitung von Bauvorhaben während der Projektierungs-, Bewilligungs- und Bauphasen durch die zuständigen Fachstellen der Verwaltung von ausschlaggebender Bedeutung. Die Verfahren sind auf den Planungs- und Realisierungsprozess abzustimmen. Alle baurechtlichen Entscheide werden auf der politischen Ebene gefällt.
Jede raumplanerische Massnahme bedeutet einen theoretischen oder realen Eingriff in ein bestehendes Raumgefüge. Der Raum kann eine Naturlandschaft, eine Kulturlandschaft oder ein Siedlungsraum und deren Nutzung beinhalten. «Raumordnung» bezeichnet die planungsrechtliche Gestaltung des Gemeindegebiets zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung. Unter «Raumplanung» versteht man die Gesamtheit der planerischen Mittel zur Erarbeitung, Legitimierung und Durchsetzung einer angestrebten, strukturräumlichen Ordnung. Die Abteilung Hochbau engagiert sich für einen zukunftsgerichteten «Lebensraum Männedorf».
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