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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
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  • FR08.00 – 14.00 (durchgehend offen)
Werkgebäude Saurenbach
Öffnungszeiten

Inhalt

Abstimmung

Informationen

Datum
2. Juni 2002
Lokalität
Urne Gemeindehaus: Bahnhofstrasse 10, Eingangsbereich
Urne Primarschulhaus: Schulstrasse 30, Erdgeschoss
Kontakt
Martina Buri, Stv. Gemeindeschreiberin,
Tel. 044 921 66 24

Beschreibung
Die Stimmbürgerschaft ist am 2. Juni 2002 an die Urnen gerufen, um über folgende eidgenössische Vorlagen abzustimmen:
  1. Änderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch)
  2. Volksinitiative "für Mutter und Kind"
  • Über die schwierige Frage des Schwangerschaftsabbruchs ist in der Schweiz seit Jahrzehnten eine politische Diskussion im Gang, ohne dass eine mehrheitsfähige Regelung gefunden werden konnte. Der heutige Zustand ist aber höchst unbefriedigend: In den Kantonen werden die seit 1942 geltenden Strafbestimmungen sehr unterschiedlich ausgelegt; von einheitlicher Rechtsanwendung ist längst nicht mehr die Rede. Die Diskrepanz zwischen Recht und Praxis sowie die gewandelte Rechtsauffassung machen eine Neuregelungn notwendig.
  • Gleichzeitig findet die Gemeinde-Urnenabstimmung über die Bewilligung eines Baukredites von Fr. 8'400'000.-- für die Sanierung der Schulgebäude Hasenacker I und Hasenacker II auf dem Areal Hasenacker statt. Das Geschäft wurde an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 18. März 2002 vorberaten und in befürwortendem Sinne zu Handen der Stimmberechtigten verabschiedet.
  • Für die Erneuerungswahl des siebten Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2002 bis 2006 wurde ein zweiter Wahlgang notwendig. Die Behörde der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege wird nach dieser Wahl vollständig gewählt sein: Wahlresultat

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative "für Mutter und Kind"

Abgelehnt
Ergebnis
Die Initiative ist in Männedorf deutlich abgelehnt.
Beschreibung
Die Volksinitiative will den Schwangerschaftsabbruch weitgehend verbieten. Dieser wäre nur noch straflos, wenn eine akute, anders nicht abwendbare Lebensgefahr für die Mutter besteht. Auch eine Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung dürfte nicht abgebrochen werden. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, denn sie stellt gegenüber der geltenden Praxis einen grossen Rückschritt dar.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 16,57 %
499
Nein-Stimmen 83,43 %
2'512
Stimmbeteiligung
51 %
Ebene
Bund
Art
-

Änderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch)

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage ist in Männedorf deutlich angenommen.
Beschreibung
Das Parlament hat nach mehrjährigem Ringen eine Fristenregelung gutgeheissen: Der Schwangerschaftsabbruch soll in den ersten zwölf Wochen straffrei sein, sofern die Frau eine Notlage geltend macht. Gegen diese Gesetzesänderung ist das Referendum ergriffen worden. Bundesrat und Parlament befürworten jedoch die Vorlage. Sie halten die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs angesichts des Auseinanderklaffens von Gesetz und Realität für dringlich und wollen mit der Fristenregelung den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragen.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 23. März 2001 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 72,67 %
2'199
Nein-Stimmen 27,33 %
827
Stimmbeteiligung
51 %
Ebene
Bund
Art
-

Kommunale Vorlagen

Kreditbewilligung für die Sanierung der Schulgebäude Hasenacker I und II

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage ist klar angenommen.
Beschreibung
Die Sanierung der Schulanlage Hasenacker ist unaufschiebbar und soll gemäss Planung in den Sommerferien 2003 vollzogen werden. Gleichzeitig werden die baulichen Vorkehrungen getroffen, um nach dem Umzug der Sekundarschule B und C vom Hasenacker I ins Oberstufenzentrum Blatten, voraussichtlich 2005, ein Mittelstufenzentrum zu realisieren. Die Schulpflege hat sich eingehend mit der künftigen Entwicklung der Schule Männedorf auseinander gesetzt. Das vorliegende Projekt ist dabei als ein Teil einer Gesamtschulraumplanung (Doppelturnhalle Hasenacker, Oberstufentrum Blatten) zu verstehen. Es trägt der Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde und den Anforderungen an zeitgemässe Unterrichtsformen auf mittel- bis längerfristige Sicht Rechnung.
Formulierung
Bewilligung eines Baukredites von Fr. 8'400'000.-- für die Sanierung der Schulgebäude Hasenacker I und Hasenacker II auf dem Areal Hasenacker

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 81,29 %
2'211
Nein-Stimmen 18,71 %
509
Stimmbeteiligung
51 %
Ebene
Gemeinde
Art
-

Zugehörige Objekte

Name
Weisung zur Gemeinde-Urnenabstimmung vom 2.06.2002.pdf Download 0 Weisung zur Gemeinde-Urnenabstimmung vom 2.06.2002.pdf