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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
  • MO08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.30 Uhr
  • DI07.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen
  • MI08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • DO08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • FR08.00 – 14.00 (durchgehend offen)
Werkgebäude Saurenbach
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Inhalt

Mieterwechsel (Drittmeldepflicht für Liegenschaftsverwaltung/Vermieter)

Gemäss Gemeindegesetz § 33a haben Vermieter, Liegenschaftenverwaltungen und Logisgeber den Ein- und Auszug von Mietern bzw. Logisnehmern innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Bitte verwenden Sie dafür diesen Link, um uns über den Mieterwechsel zu informieren.

Besten Dank für Ihre Mithilfe. 

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