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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
  • MO08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.30 Uhr
  • DI07.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen
  • MI08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • DO08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • FR08.00 – 14.00 (durchgehend offen)
Werkgebäude Saurenbach
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Datenschutz

Datenschutz
Der Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre. Er verpflichtet die Datenbearbeiter zu rechtmässigem und verhältnismässigem Handeln und verleiht den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte. Nützliche Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Website Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich.

Möchten Sie die Daten des Einwohnerregisters sperren lassen? Das Gesuch um Sperrung der Daten des Einwohnerregisters finden Sie hier.

Möchten Sie die Daten des Steuerregisters sperren lassen? Das Gesuch um Sperrung der Daten des Steuerregisters finden Sie hier.

Das kantonale Datenschutzgesetz sieht vor, dass jedes öffentliche Organ ein Verzeichnis seiner Informationsbestände und deren Zwecke öffentlich zugänglich macht. Diese Informationen finden Sie im Archivplan, im Ordnungssystem der elektronischen Geschäftsverwaltung und im Verzeichnis über die Informationsbestände.

Öffentlichkeitsprinzip
Mit dem Öffentlichkeitsprinzip soll das Handeln der öffentlichen Organe für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent werden. Nach der Kantonsverfassung sind die öffentlichen Organe verpflichtet, über ihre Tätigkeit zu informieren. Überdies hat jede Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Einschränkungen der Information sind zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse der Information entgegensteht. Die Beschlüsse der Gemeinde Männedorf finden Sie hier.

Für allgemeine Auskünfte zum Datenschutz oder Öffentlichkeitsprinzip steht Ihnen Stefan Woodtli, Gemeindeschreiber a.i. (044 921 66 23 oder stefan.woodtli@maennedorf.ch) gerne zur Verfügung.