Steueramt
Neuigkeiten:
Anpassung der provisorischen Rechnungen: Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit Verlusten rechnen, oder natürliche Personen, die Einkommenseinbussen erleiden, können beim Gemeindesteueramt eine Anpassung der provisorischen Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern verlangen.
Stundung von Steuerrechnungen: Unternehmen und natürliche Personen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus fällige definitive Steuerrechnungen derzeit nicht bezahlen können, können eine Erstreckung der Zahlungsfrist oder Ratenzahlungen erlangen. Zuständig für die Staats- und Gemeindesteuern ist das Gemeindesteueramt, für die direkte Bundessteuer das kantonale Steueramt. Bei der direkten Bundessteuer können auch provisorische Steuerrechungen gestundet werden.
Verzugszinsen: Mit Beschluss vom 1. April 2020 hat der Regierungsrat den Verzugszins für die Staats- und Gemeindesteuern vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 von 4.5% auf 0.25% gesenkt. Ab 1. Januar 2021 beträgt der Verzugszins wieder 4.5 %. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Verzugszins vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 0%.
Nutzen Sie unsere bisherigen und neuen Dienste
eSteuerfristen
Sie als Steuerzahler können auf der Webseite der Gemeinde Männedorf unter Steueramt Online Dienste Ihre Fristverlängerung für die Einreichung der Steuererklärung direkt selbst erfassen, falls Sie dies innert vorhandener Frist vornehmen.
Für Online-Steuererklärungen welche direkt auf dem Portal Kantonales Steueramt Zürich erfasst werden, können die Fristerstreckungen auch dort selbst erfasst werden. Mit der Nutzung dieses Portals haben Sie jederzeit wieder Zugang zu Ihren Steuererklärungen.
eSteuerkonto
Mit eSteuerkonto sehen Sie als Steuerzahler Ihren Steuerausstand online und haben eine Übersicht über die erledigten Zahlungen. Über eSteuerkonto können zudem Einzahlungsscheine bestellt und das gewünschte Auszahlungskonto für Guthaben erfasst oder angepasst werden. Nach Registrierung im Benutzerkonto wird Ihnen per Post ein Aktivierungscode zugestellt.
eSteuerrechnung (eBill)
Die Steuerrechnungen können durch Registrierung in Ihrem eBanking elektronisch empfangen, geprüft und direkt bezahlt werden. Nach erfolgreicher Aktivierung in Ihrem eBanking erhalten Sie ein Einwilligungsschreiben vom Steueramt. Nach Unterzeichnung und Rücksendung der Einwilligungserklärung wird der elektronische Rechnungsversand aktiviert und Sie erhalten diese anschliessend direkt in Ihr eBanking bzw. eBill-Account zugestellt. Weitere Infos erhalten Sie auch unter www.ebill.ch.
Zugehörig zu: Ressort Finanzen
Für alle Fragen im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten sind Sie beim Steueramt richtig.
Steuerpflichtige der Gemeinde Männedorf sind aufgrund des Familiennamens einzelnen Mitarbeitenden des Steueramts Männedorf zugeteilt. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen direkt an den für Sie zuständigen Mitarbeitenden.
Private Tax (CD-Rom)
Eine CD-Rom wird ab Steuerperiode 2019 nicht mehr angeboten. Private Tax ist nur noch als Download verfügbar.
Öffnungszeiten
Di 07.00-11.30
Mi-Do 08.00-11.30 | 13.30-16.30 Uhr
Fr 08.00-14.00 Uhr (durchgehend offen)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | |
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Änderung Zahlungsverbindung | Online-Formular |
Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer <BR /> in Erbfällen | Download |
Datensperrgesuch Steuerregister | Download |
Einbürgerung - Bescheinigung des Steueramtes | Download |
Einzahlungscheine für das laufende Steuerjahr | Online-Formular |
eSteuerfrist | Online-Formular |
Grundstückgewinnsteuer; Steuererklärungsformular | Extern |
Private Tax Download | Extern |
Steuerauskunft bei Datensperre | Download |
Steuerberechnung | Extern |
Steuererklärung für die Schenkungssteuer | Download |
Steuerformulare | Extern |
Steuerfussentwicklung | Extern |
Wertschriften Kursliste | Extern |
Zürcher Steuerbuch | Extern |