Ausweis
Bitte denken Sie daran, diese rechtzeitig zu beantragen. Den Reisepass bestellen Sie direkt beim Passbüro Zürich, Informationen dazu finden Sie hier. Die Identitätskarte kann bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden.
Was wird für eine Identitätskarte benötigt?
- Ein aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, Format 35 x 45 mm), nicht älter als ein Jahr, bitte beachten Sie die Fotomustertafel
- Alte Identitätskarte (falls vorhanden)
- Bei Verlust der Identitätskarte wird eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle benötigt, die Verlustanzeige gilt nicht als Ausweisersatz
- Persönliches Vorsprechen (ist auch für Kinder ab Geburt erforderlich)
Ausweisbeantragung für Minderjährige
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 7. Altersjahr persönlich vor Ort unterschreiben müssen.
Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.
Ausstellungsfristen der Ausweise
Die Ausstellungsfrist für die Identitätskarte beträgt max. 10 Arbeitstage. Die Ausweise werden direkt von der Herstellerfirma mit eingeschriebener Post an die auf dem Antragsfomular aufgeführte Zustelladresse (Einwohner bzw. Einwohnerkontrolle) gesandt.
Verlängerung
Identitätskarten können nicht verlängert werden.
Gebühren und Gültigkeitsdauer der Identitätskarte
Preis inkl. Porto | Gültigkeit | |
Erwachsene | CHF 70.00 | 10 Jahre |
Kinder | CHF 35.00 | 5 Jahre |
Die Gebühr wird am Tag der Beantragung von der Einwohnerkontrolle erhoben. Sie haben die Möglichkeit diese bar oder mit Karte (keine Kreditkarten) zu bezahlen.
Dokument Bezug_IDK_Pass_Jul20.pdf (pdf, 301.3 kB)
Kontakt
Bahnhofstrasse 10
8708 Männedorf
Tel. 044 921 66 06
einwohnerkontrolle@maennedorf.ch
Identitätskarte
Ferien – die schönste Zeit des Jahres! Haben Sie an Ihre Reisedokumente gedacht?
Bitte denken Sie daran, diese rechtzeitig zu beantragen. Den Reisepass bestellen Sie direkt beim Passbüro Zürich, Informationen dazu finden Sie hier. Die Identitätskarte kann bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden.
Was wird für eine Identitätskarte benötigt?
- Ein aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, Format 35 x 45 mm), nicht älter als ein Jahr, bitte beachten Sie die Fotomustertafel
- Alte Identitätskarte (falls vorhanden)
- Bei Verlust der Identitätskarte wird eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle benötigt, die Verlustanzeige gilt nicht als Ausweisersatz
- Persönliches Vorsprechen (ist auch für Kinder ab Geburt erforderlich)
Ausweisbeantragung für Minderjährige
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 7. Altersjahr persönlich vor Ort unterschreiben müssen.
Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.
Ausstellungsfristen der Ausweise
Identitätskarten können nicht verlängert werden.
Bei Verlust der Identitätskarte muss bei einer Schweizerischen Polizeistelle eine Verlustanzeige angefordert werden. Diese wird für die Beantragung des neuen Ausweises zwingend benötigt.
Preis inkl. Porto | Gültigkeit | |
Erwachsene | CHF 70.00 | 10 Jahre |
Kinder | CHF 35.00 | 5 Jahre |
Die Gebühr wird am Tag der Beantragung von der Einwohnerkontrolle erhoben. Sie haben die Möglichkeit diese bar oder mit Karte (keine Kreditkarten) zu bezahlen.
Pass
Seit 1. März 2010 müssen der Reisepass und das Kombiangebot (Reisepass und Identitätskarte) direkt beim kantonalen Passbüro in Zürich beantragt werden.
Antragsmöglichkeiten
Bestellung über Internet: Sie können Ihren Antrag über www.schweizerpass.ch einreichen.
Telefonische Bestellung über die Servicenummer: 043 259 73 73
Ihre gemachten Angaben werden überprüft und es wird ein Termin im Passbüro vereinbart.
Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) bringen Sie vorhandene abgelaufene oder noch gültige Reisedokumente mit. Im Falle eines Verlustes/Diebstahls ist zwingend eine Verlustanzeige (von schweizerischer Polizeitstelle ausgestellt) mitzubringen. Neu eingebürgerte Personen bringen den bestehenden ausländischen Reisepass mit.
Ausweisbeantragung für Minderjährige
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 7. Altersjahr persönlich vor Ort unterschreiben müssen.
Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.
Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden.
Pass & Identitätskarte
Wer das Schweizer Bürgerrecht hat und im Kanton Zürich wohnt, kann beim Passbüro Zürich einen Pass oder ein «Kombi» (Pass und Identitätskarte zusammen) beantragen.
Informationen dazu finden Sie auf www.zh.ch/pass
Wer kurzfristig reisen muss, kann sich einen Notpass ausstellen lassen.
Provisorischer Pass (Notpass)
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne unter 044 921 66 06 zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 921 66 06 | einwohnerkontrolle@maennedorf.ch |