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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
  • MO08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.30 Uhr
  • DI07.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen
  • MI08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • DO08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • FR08.00 – 14.00 (durchgehend offen)
Werkgebäude Saurenbach
Öffnungszeiten

Inhalt

Bescheinigungen

Bestellung Wohnsitzbestätigung
Bestellungen nur für Eigenbedarf oder Familienangehörige,die Zustellung erfolgt umgehend, mittels A-Post.

Aufenthaltsausweis
Die Einwohnerdienste stellen für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde (Studien-, Wochen-, Heimaufenthalt) einen Aufenthaltsausweis aus. Der Aufenthaltsausweis wird am Aufenthaltsort hinterlegt.

Bestellungen können schriftlich, telefonisch oder mit dem entsprechenden Online-Formular ausgeführt werden.

Adressauskünfte
Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt.
Firmen sowie Privatpersonen richten Ihre Anfrage schriftlich (postalisch / per E-Mail oder persönlich am Schalter).


Die einfache Adressauskunft beinhaltet: Name, Vorname, Adresse (bei Wegzug, Wegzugsadresse mit Wegzugsdatum)

Die erweiterte Adressauskunft beinhaltet zusätzlich: Geburtsdatum, Zivilstand, Nationalität, Heimatort, Zuzugsort, Konfession, Aufenthaltsart. Für diese Auskunft ist eine Begründung sowie ein Interessensnachweis einzureichen.

Kontakt

Adressauskünfte

Adressauskünfte werden nur schriftlich und gegen Gebühren erteilt. Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und nach dem kantonalen Gesetz üb…

Adressauskünfte werden nur schriftlich und gegen Gebühren erteilt.

Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und nach dem kantonalen Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG).


Auskunft:

Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf schriftliches Gesuch hin, ohne Einschränkung bekanntgegeben (§ 18 MERG, § 16 lit. a IDG):

Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum

Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen) (§ 18 MERG, § 16 lit. a und § 17 Abs. 1 IDG):

Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zu- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort


Gebühren:

Pro angefragte Person verrechnen wir CHF 10.00 bzw. 20.00. Die Gebührenerhebung erfolgt per Einzahlungsschein.

Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden Adressanfragen nur auf dem Postweg beantwortet.

Bitte legen Sie immer ein frankiertes Rückantwortcouvert bei.

Preis: CHF 10.00/20.00

Listenauskunft aus dem Einwohnerregister

Die Gemeinden können gemäss § 19 Abs. 1 des MERG die in § 18 MERG aufgezählten Personendaten von Einwohner/innen nach bestimmten Kriterien geordnet (z.B. alle 18jährigen) bekannt geben, wenn diese für ideelle Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgeschlossen ist allerdings, dass via Listenauskunft der ganze Einwohnerstamm oder ein grosser Teil davon bekannt gegeben wird.

Listenauskünfte dürfen erteilt werden, wenn sie für einen ideellen Zweck verwendet werden. Ideelle Zwecke verfolgen in der Regel Vereine, Organisationen im Bereich Kultur, Freizeit, Sport und Politik, deren Aktivitäten zum Gemeinschaftsleben beitragen oder im Interesse des Gemeinwohls erfolgen.

Aufenthaltsausweis

Halten Sie sich aus beruflichen Gründen, zum Studium oder zur Weiterbildung für eine begrenzte Zeit in einer anderen Gemeinde in der Schweiz auf? Damit Sie sich zur Nebenniederlassung bzw. zum Woc…
Halten Sie sich aus beruflichen Gründen, zum Studium oder zur Weiterbildung für eine begrenzte Zeit in einer anderen Gemeinde in der Schweiz auf?

Damit Sie sich zur Nebenniederlassung bzw. zum Wochenaufenthalt anmelden können, benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis. Der Aufenthaltsausweis bescheinigt den zivilrechtlichen Wohnsitz und gibt Auskunft über Ihre Personalien. Er ist immer befristet und wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt.

Wir benötigen zur Ausstellung des Aufenthaltsausweises die genaue Adresse (PLZ, Ort, Strasse) ihrer Nebenniederlassung sowie die Angabe der Dauer und des Zwecks des gewünschten Aufenthaltes.

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Auf Wunsch stellen wir Ihnen das Zeugnis gegen Rechnung …
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Auf Wunsch stellen wir Ihnen das Zeugnis gegen Rechnung zu.

Wochenaufenthalt

Wochenaufenthalt in Männedorf Was ist ein Wochenaufenthalt? Was sind die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt? Wochenaufenthalter haben ihren Festwohnsitz nicht in Männedorf. Aufgrund i…

Wochenaufenthalt in Männedorf

Was ist ein Wochenaufenthalt?
Was sind die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt?

Wochenaufenthalter haben ihren Festwohnsitz nicht in Männedorf. Aufgrund ihrer Arbeitssituation oder infolge einer Ausbildung haben Sie in Männedorf vorübergehend einen Zweitwohnsitz, dies bedeutet, sie wohnen nur an ihren Arbeits- oder Studientagen in Männedorf.
Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.

Die Gemeindeverwaltung hat die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden eingehend zu prüfen, bevor eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt, bzw. verlängert wird. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Rein persönliche Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung.
Die jährliche Gebühr eines Wochenaufenthaltes beläuft sich auf CHF 60.00

Auskunftspflicht der Meldepflichtigen
Wochenaufenthalter sind nach § 6 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerkontrolle (MERG) verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse wahrheitsgetreu und vollständig Auskunft zu geben.
Die Einwohnerkontrolle ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.

Für Informationen zur Anmeldung als Wochenaufenthalter/in bitte hier klicken.

Wohnsitzbestätigung

Sie müssen aus verschiedenen Gründen Ihren Wohnsitz nachweisen? Dann stellen wir Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung (D,F, It, E) aus, welche Ihre aktuelle Adresse und die Wohnsitzdauer in unsere…

Sie müssen aus verschiedenen Gründen Ihren Wohnsitz nachweisen?

Dann stellen wir Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung (D,F, It, E) aus, welche Ihre aktuelle Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen. Über unseren Onlineschalter können Sie die Bestätigung mittels Kreditkarte bezahlen oder eine Rechnung anfordern.

Die Wohnsitzbestätigung kostet CHF 30.00 pro Person.

Zugehörige Objekte

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