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Kindergarten
Die Schuleinheit Kindergarten ist auf 7 Standorte verteilt und umfasst 12 Klassen, in denen rund 220 Kinder unterrichtet werden. Einschulung Seit August 2008 ist der Kindergarten die erste Stufe der Volksschule; der Besuch ist für Kinder, die bis zum 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, obligatorisch. Gesuche für Rückstellungen müssen bei der Schulpflege eingereicht werden. Sofern der Entwicklungsstand eines Kindes es als angezeigt erscheinen lässt, kann die Schulpflege den vorzeitigen Eintritt in die Kindergartenstufe bewilligen, wenn das Kind bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet hat. Über die entsprechenden Abklärungsmassnahmen erteilt die Schulleitung Auskunft. Ein Gesuchsformular kann am Online-Schalter heruntergeladen werden. Das Volksschulamt hat am 8. September 2010 darüber informiert, dass der Beginn der Umsetzung des Schuleintrittsalters gemäss Harmos auf das Jahr 2014 verschoben wurde. Der Stichtag der Einschulung (30. April) bleibt somit weiterhin bestehen. Absenzen, Dispensation, Jokertage Bei vorhersehbaren Absenzen müssen die Eltern rechtzeitig bei der Schulleiteung um eine Dispensation ersuchen. Wichtig: Es werden keine zusätzliche Ferientage während der Schulzeit bewilligt. Für eine Dispensation müssen ausreichende Gründe vorhanden sein, wie
Turnen Nach Möglichkeit verbringen die Kinder eine Turnstunde pro Woche in einer Turnhalle. Musikalische Grundschule Ab dem zweiten Kindergartenjahr wird eine kostenlose musikalische Grundausbildung angeboten. Elternkontakte Die Kindergärtnerinnen legen Wert auf gute Elternkontakte. Nach vorheriger Anmeldung sind Eltern zu einem Besuch im Kindergarten jederzeit herzlich willkommen. Weitere Elternkontakte pflegen die Kindergärtnerinnen individuell. Verkehrsunterricht Der kantonale Verkehrsinstruktor besucht jährlich jeden Kindengarten und vermittelt den Kindern altersgemässe Grundlagen der Verkehrserziehung. Schulzahnpflege Informationen und Zahnkarten werden von der Schule direkt an die Eltern gesandt. Die Zahnpflegeinstruktorin übt mit den Kindern viermal pro Jahr das korrekte Zähneputzen und gibt Anregungen für eine gesunde Ernährung (Znüni). Logopädie (Sprachheilunterricht) Die Logopädin besucht jährlich jeden Kindergarten. Braucht ein Kind spezielle sprachliche Förderung, so leitet sie nach Absprache mit der Kindergärtnerin und den Eltern die nötigen Massnahmen ein. Psychomotorik (Bewegungstherapie) Eine Fachperson beobachtet die Kinder einmal jährlich während des Unterrichts. Bei Auffälligkeiten im Bewegungsablauf kann eine gezielte Förderung die Entwicklung des Kindes unterstützen.
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