Steuerinventar
Nachdem Sie beim Zivilstandsamt den Todesfall gemeldet haben, erhalten wir eine Kopie des Sterberapportes. Aufgrund dieser Angaben werden wir das weitere Prozedere im Zusammenhang mit der Inventaraufnahme festlegen und Ihnen schriftlich nach der Beerdigung mitteilen.
Folgende Unterlagen können Sie bereits heute schon besorgen:
- Sämtliche Bank- und Postkontoauszüge per Todestag
(des ehelichen Vermögens) - Wenn Liegenschaften vorhanden: Grundbuchauszug, sofern
keine direkten Nachkommen oder Ehepartner
vorhanden sind - Wenn Tresorfach vorhanden: bitte nach dem Todesdatum
nicht ins Tresorfach gehen, erst nach der
Inventarisation. - Ehevertrag, Erbvertrag und Testament (wenn vorhanden
Unterlagen betreffend Lebensversicherung, 3. Säule, Sterbegelder usw. - Aufstellung betreffend Erbvorbezüge / Schenkungen
- Darlehensbestätigung
- Bargeld, Schmuck, Antiquitäten, Bilder, Gold usw.
- Aufstellung der Schulden inkl. Hypotheken
- Wertsachenversicherungspolice
- Hausratsversicherungspolice
- Aufstellung Eigengüter
- Bei Selbständigen: Bilanz per Todestag
- Bei Pensionierten: Beleg letzter AHV-/Rentenüberweisung
Es ist möglich Unterlagen innert 30 Tagen nachzureichen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steueramt | 044 921 66 55 | steueramt@maennedorf.ch |