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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
  • MO08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.30 Uhr
  • DI07.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen
  • MI08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • DO08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • FR08.00 – 14.00 (durchgehend offen)
Werkgebäude Saurenbach
Öffnungszeiten

Inhalt

Einbürgerungen

Schweizer:
Sind Sie Schweizer Bürger/in so können Sie das Bürgerrecht von Männedorf beantragen, wenn Sie 2 Jahre hier gewohnt haben.
Sie können das Gesuchsformular online beziehen (s. unten). Bitte beachten Sie dabei die Beilagen auf der zweiten Seite.


Ausländische Staatsangehörige:

Ordentliche Einbürgerung
Sie möchten ein Einbürgerungsgesuch einreichen. Dazu müssen Sie folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind im Zivilstandsregister eingetragen
     
  • Sie besitzen eine C-Bewilligung.
     
  • Sie leben in der Regel seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz.
    Davon müssen 3 Jahre in den 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches liegen.
    Die Zeit in der Schweiz wird je nach Status anders angerechnet:
    - Die Zeit in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählt doppelt.
    - Die Jahre mit C- und B-Bewilligung zählen ganz.
    - Die Jahre mit F-Bewilligung zählen halb.
    - Die Jahre mit N- und L-Bewilligung zählen nicht.
     
  • Sie leben bei Einreichung des Gesuches seit mindestens 2 Jahren in Männedorf.
    (Bewerbende, die das Gesuch vor dem 25. Geburtstag einreichen, müssen nur zwei Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben.)
     
  • Sie haben keine relevanten Einträge im Strafregister und keine laufenden Strafverfahren.
     
  • Sie haben keine unbezahlten Betreibungen und keine Verlustscheine aus den letzten 5 Jahren.
     
  • Sie nehmen am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teil.
     
  • Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen und beziehen aktuell keine Sozialhilfe.
     
  • Sie respektieren die Werte der Bundesverfassung. Zum Beispiel:
    - Die Schweiz ist ein Rechtsstaat.
    - Männer und Frauen haben die gleichen Rechte.
    - Jede Person kann ihre Religion selber wählen.
    - Jede Person darf ihre Meinung sagen.
     
  • Sie unterstützen Ihre Familie (Ehefrau, Ehemann, Kinder) bei der Integration in der Schweiz.
    (z.B. beim Besuch von Sprachkursen, in der Schule, bei sozialen und kulturellen Aktivitäten)
     
  • Sie nehmen am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz teil. Sie besuchen z.B. Feste, kulturelle Anlässe oder sind in einem Verein. Sie haben Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern.
     
  • Sie haben genügend Deutschkenntisse:
    - schriftlich A2
    - mündlich B1
     
  • Sie haben Grundkenntnisse über Geographie, Politik, Geschichte und Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens.
    Auf https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html finden Sie bereits jetzt Hilfsmittel um Ihr Wissen zu testen und sich auf den Test vorzubereiten.

Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen auf der Website des Gemeindeamtes Zürich: www.zh.ch/einbuergerung

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie Ihr Gesuch online erfassen auf www.zh.ch/e-einbuergerung. Da sehen Sie auch, welche Unterlagen Sie noch besorgen müssen oder die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die notwendigen Dokumente.


Erleichterte Einbürgerung
Als Ehepartnerin oder Ehepartner eines Schweizer Bürgers oder einer Schweizer Bürgerin können Sie die erleichterte Einbürgerung beantragen.

Informationen dazu entnehmen Sie der Homepage des Staatssekretariat für Migration (SEM)


Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt_Einburgerungsverfahren_in_Mannedorf_NEU_2023.pdf Download 0 Merkblatt_Einburgerungsverfahren_in_Mannedorf_NEU_2023.pdf
Checkliste_Gesuchsunterlagen_2023.pdf Download 1 Checkliste_Gesuchsunterlagen_2023.pdf