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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
  • MO08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.30 Uhr
  • DI07.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen
  • MI08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • DO08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • FR08.00 – 14.00 (durchgehend offen)
Werkgebäude Saurenbach
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Inhalt

AHV-Zweigstelle

Zugehörig zu: Ressort Gesellschaft

Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen dem Bürger und der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).

Die Aufgaben der AHV-Gemeindezweigstelle sind die Abgabe der Formulare und Merkblätter und Mithilfe beim Ausfüllen sowie die Entgegennahme und Weiterleitung von Korrespondenz an die SVA Zürich.

Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen, resp. diese direkt von der Homepage der SVA Zürich Formulare
und Merkblätter herunterladen.

• AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
• IV (Invalidenversicherung)
• EO (Erwerbsersatzordnung)
• FAK (Familienausgleichskasse)
• FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist (3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters).

Weitere Informationen und Beratungen erhalten Sie bei der Sozialversicherungsanstalt Zürich.

Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA)
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich

Tel. 044 448 50 00
Fax: 044 448 55 55
E-Mail: info@svazurich.ch
http://www.svazuerich.ch

Möchten Sie eine eigene Firma gründen? Auf der Gründungsplattform des Kantons Zürich www.gruenden.ch finden sich praktische Informationen, Checklisten und Hilfsmittel.

Links:
Internetseite der AHV/IV
Ausgleichskassen der Schweiz
Formulare
Merkblätter

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