Gesetzliche wirtschaftliche HilfeZugehörig zu: Ressort Gesellschaft, Sozialabteilung Personen, die in Not geraten sind und nicht mehr für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, haben gemäss Zürcher Sozialhilfegesetz Anspruch auf wirtschaftliche und persönliche Hilfe. Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins setzen Sie sich mit der folgenden Stelle in Verbindung:
|