Mieterwechsel / Meldung von Ein- und Auszügen
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Sie sind Wohnungs- oder Zimmervermieter und haben einen Ein- und/oder Auszug zu melden? Vermieter und Logisgeber haben gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) den Ein- und Auszug von Mietern bzw. Logisnehmern innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Bitte verwenden Sie dafür unsere unten aufgeführten Onlinedienstleistungen, um uns fristgerecht über den Mieterwechsel zu informieren. Beachten Sie, dass die Drittmeldepflicht die persönliche Meldepflicht Ihrer Mieter nicht ersetzt! Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 35.4 kB).
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