Medienmitteilung Gemeinde kann Seeufer Grundstück für 3,96 Mio. Franken erwerben
Letzte Woche wurde der Kaufvertrag unterzeichnet. Nun hat die Gemeinde bis Mitte Dezember Zeit, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Es gilt der beurkundete Verkaufspreis von 3,96 Mio. Franken. «Nachdem es zu Verzögerungen in der Verkaufsabwicklung kam, haben wir jetzt Klarheit. Wir kennen den Preis und wissen mit Sicherheit, wann die Bevölkerung über den Kredit abstimmen kann», sagt André Thouvenin, Gemeindepräsident.
Abstimmung am 25. November
Der Kauf ist im Budget nicht vorgesehen. Die 3,96 Mio. Franken werden als Zusatzkredit zum Budget 2018 beantragt. Die Stimmbevölkerung von Männedorf entscheidet am 25. November an der Urne, ob sie den Kredit bewilligen will. Der Gemeinderat empfiehlt, das Vorkaufsrecht auszuüben und geht davon aus, dass das Grundstück finanzneutral unterhalten werden kann. Der Kauf ist aber nicht finanziell begründet und stellt keine Geldanlage der Gemeinde dar. Der öffentliche Seezugang steht im Vordergrund. Das Grundstück wird dem Verwaltungsvermögen zugeführt.
Seltene Gelegenheit
Das Planungs- und Baugesetz sieht vor, dass das Seeufer grundsätzlich freigehalten und der öffentliche Zugang erleichtert wird. Aus diesem Grund hat die Gemeinde auf Grundstücke in der Freihaltezone gemäss Artikel 64 des Planungs- und Baugesetzes ein Vorkaufsrecht zum Marktwert. Das Grundstück an der Seestrasse 214 grenzt zudem direkt an die bereits öffentliche zugängliche Grünanlage beim Hafengelände „Dorfhaab". Somit bietet sich eine sehr seltene Gelegenheit. Das öffentliche Seeufer könnte im Zentrum zusammenhängend auf 55 Meter erweitert werden.
Zugehörige Objekte
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20180919_MM_Neues_Abstimmungsdatum_Vorkaufsrecht_Seestrasse_214.pdf | Download | 0 | 20180919_MM_Neues_Abstimmungsdatum_Vorkaufsrecht_Seestrasse_214.pdf |