Verzögerung bei der Verkaufsabwicklung
Die Gemeinde hat auf Grundstücke in der Freihaltezone von Gesetzes wegen ein Vorkaufsrecht. Sie kann das Grundstück an der Seestrasse 214 zum Marktwert erwerben. Der Verkaufspreis ist heute noch nicht bekannt. Es gilt der notariell beurkundete Betrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Nach dem Abschluss des Kaufvertrags und der Anmeldung ins Grundbuch hat die Gemeinde 90 Tage Zeit, von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Die Beurkundung hat noch nicht stattgefunden. Wegen der Verzögerung bei der Verkaufsabwicklung ist es nicht möglich, am ursprünglich geplanten Abstimmungstermin vom 23. September festzuhalten. Die Gemeinde wartet nun die Beurkundung ab und setzt im Anschluss daran einen neuen Abstimmungstermin an.
Freies Seeufer für die Bevölkerung
Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt in der Freihaltezone und grenzt direkt an die öffentliche Grünanlage beim Hafengelände „Dorfhaab". Eine solche Chance bietet sich nur ganz selten. Der allfällige Kauf dient dem öffentlichen Interesse, das Seeufer der Bevölkerung zugänglich zu machen und den bestehenden Seeanstoss auf 55 Meter zu erweitern.
Zugehörige Objekte
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20180817_MM_Verzogerung_Abstimmung_Kauf_Grundstuck_Seestrasse_214.pdf | Download | 0 | 20180817_MM_Verzogerung_Abstimmung_Kauf_Grundstuck_Seestrasse_214.pdf |