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Gemeinde Männedorf

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Medienmitteilung Urteil in Rechtskraft: Gutheissung Beschwerde gegen den Regierungsrat

11. Juni 2018
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich heisst die Beschwerde des Gemeinderats gegen den Regierungsrat gut und hebt den Genehmigungsvorbehalt bei der Gemeindeordnung auf.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die totalrevidierte Gemeindeordnung der Gemeinde Männedorf nur teilweise genehmigt. Die Gemeinde wurde in Zusammenhang mit der Stellenschaffungskompetenz des Gemeinderats und der Schulpflege verpflichtet, diese anlässlich der nächsten Revision der Gemeindeordnung anzupassen. Dagegen wehrte sich die Gemeinde auf dem Rechtsweg.

Das Verwaltungsgericht erwog in seinem Urteil:

  • Die Gemeinde regelt ihre Organisation und Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnung bedarf der Genehmigung durch den Regierungsrat, der sie auf die Rechtmässigkeit prüft. Das heisst, ob einzelne Bestimmungen gegen übergeordnetes kantonales oder Bundesrecht verstossen.
  • Öffentliche Aufgaben ergeben sich im wesentlichen aus der kantonalen Gesetzgebung. Die Gemeinden können freiwillig zusätzliche Aufgaben übernehmen, soweit es sich dabei um typisch lokale Angelegenheiten handelt, um die sich der Kanton oder Bund nicht umfassend kümmern. Voraussetzung dafür ist, dass die Aufgabenerfüllung auf einer vom zuständigen Gemeindeorgan erlassenen hinreichenden Rechtsgrundlage beruht.
  • Die Schaffung neuer Stellen kann auch aufgrund der kantonalen Gesetzgebung erfolgen, womit finanzrechtlich eine gebundene Ausgabe vorläge.

Das Verwaltungsgericht kam zu den folgenden Schlüssen:

  • Die Gemeinde Männedorf hat nicht gegen übergeordnetes Recht verstossen.
  • Die Stellenschaffung richtet sich nicht ausschliesslich nach den Finanzkompetenzen.
  • Der Genehmigungsvorbehalt ist inhaltlich falsch und stellt eine Verletzung der Gemeindeautonomie darstellt.

Der Regierungsrat hat das Urteil akzeptiert und nicht weitergezogen.

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