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Gemeinde Männedorf

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Werkgebäude Saurenbach
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Inhalt

Medienmitteilung GP berichtet

30. Juni 2017
Der Gemeindepräsident berichtet

An jeder Gemeindeversammlung nutzt der Gemeindepräsident André Thouvenin die Möglichkeit um persönlich über aktuelle Projekte und deren Stand zu berichten. An der Versammlung vom 26. Juni 2017 standen die Themen Widenbad, Mehrzweckgebäude (MZG) Blatten, die amtlichen Publikationen und die Gebührenverordnung im Zentrum.
Projekt Kunstrasen Widenbad

In der Detailplanung sind verschiedene Optimierungsmassnahmen erarbeitet worden, mit denen teilweise nicht unerhebliche Kosten eingespart werden können. Allerdings hat sich auch herausgestellt, dass
  • am Standort des grossen Fussballfelds Altlasten vorhanden sind
  • und die von den internen und externen Planern bei der Machbarkeitsstudie für das Garderobegebäude eingesetzten Kubikmeter-Preise wesentlich zu tief sind.

Der Gemeinderat will daher – bevor die Planung für das bestehende Projekt fortgesetzt wird – andere Lösungsmöglichkeiten für die Garderobengebäude prüfen. Dazu muss der Projektierungskredit erhöht werden.

Das heisst:
  • die für den 24. September 2017 vorgesehene Urnenabstimmung für den für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Kredit findet nicht statt;
  • die ursprünglich auf den 18. September 2017 angesetzte Gemeindeversammlung wird auf den 30. Oktober 2017 verschoben;
  • an dieser werden neben weiteren Geschäften ein Antrag für eine Erhöhung des Projektierungskredits Widenbad vorgelegt.

Mehrzweckgebäude Blatten

Am letzten Mittwoch 21. Juni 2017 konnte zusammen mit den Bauarbeitern die Aufrichte gefeiert werden.

Das MZG kann gemäss der heutigen Planung nach Mitte März 2018 stufenweise in Betrieb genommen werden. Nach den Frühlingsferien werden alle Bereiche „aktiv“ sein, d.h. wird auch die Bibliothek im neuen Gebäude eingerichtet sein.

Wenn der Kostenstand per 30. April 2017 betrachtet wird, liegen die Kosten
  • trotz der bisher erforderlichen kleineren Projektänderungen im Umfang von rund CHF 641‘000 – das sind rund 1.75% des Kostenvoranschlags –
  • und den Kosten für die externe Bauherrenvertretung von rund CHF 317‘000

bei rund CHF 35‘163‘000, d.h. deutlich unter dem bewilligten Kredit von rund CHF 36‘345‘000.

Zu den Baukosten sind noch:
  • die direkten Mehrkosten des Konkurses von CHF 1‘290‘000
  • und die dadurch ausgelösten Nebenkosten, Honorare und Leistungen aus dem Kostengarantievertrag an die Metron von insgesamt CHF 700‘000 zu addieren,

was zu einem Stand von rund CHF 37‘153‘000 per Ende April 2017 führt.

Noch während der ersten Etappe hat ein zweites Unternehmen – der Metallbauer – während der Ausführungsarbeiten Konkurs angemeldet.

Dadurch musste nochmals ein Submissionsverfahren durchgeführt und die Arbeiten neu vergeben werden. Wie hoch die Mehrkosten schliesslich sein werden, ist zur Zeit noch offen. Vom Betrag her werden diese jedoch auf jeden Fall wesentlich tiefer sein wie beim Konkurs des Baumeisters.

Amtliche Publikationen

Die amtlichen Publikationen werden - nachdem dies vom neuen Gemeindegesetz ausdrücklich ermöglicht wird - ab Januar 2018 auf der Website aufgeschaltet und nicht mehr in der Zürichsee Zeitung publiziert.

Die amtlichen Publikationen können automatisch zugestellt werden, so dass Sie automatisch tagesaktuell Kenntnis von den neusten Publikationen erhalten.

Schauen Sie sich doch die Website an und schnuppern Sie unter „Newsletter“, welche Informationen Sie regelmässig erhalten wollen:
  • Nur gerade die amtlichen Publikationen;
  • oder auch die Beschlüsse des Gemeinderats;
  • die Daten für die Abfuhr;
  • die Zeitungssammlung;
  • oder ähnliches.

Neu können Sie sich auch die Rechnungen der Gemeinde elektronisch zustellen lassen und dadurch die Zahlungen – wenn diese elektronisch vorgenommen werden - einfacher veranlassen.

Gebührenordnung

Am 1. Januar 2018 tritt das neue Gemeindegesetz in Kraft. Auf das gleiche Datum wird die Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden ausser Kraft gesetzt.

Damit fehlt es ab 1. Januar 2018 an einer gesetzlichen Grundlage für die Gebühren der Gemeinden. D.h. alle Gemeinden müssen künftig eine eigene allgemeine Gebührenordnung haben, die von der Gemeindeversammlung genehmigt wurde.

Die Gemeinde ist daran, eine solche allgemeine Gebührenordnung zu erarbeiten. Dafür sind alle bestehenden Gebühren zu erfassen und auf ihre bisherige gesetzliche Grundlage zu überprüfen.

Der Gemeinderat wird an einer Gemeindeversammlung in diesem Jahr die allgemeine Gebührenordnung zur Genehmigung vorlegen. Dabei werden die Grundsätze vorgelegt, die für die Gebühren gelten, und die Bandbreiten, in welcher Höhe die verschiedenen Gebühren festgelegt werden dürfen.

Momentan werden alle Gebühren erfasst. Zur Zeit bestehen verschiedene einzelne Beschlüsse und Reglemente für Schule und Gemeinde. Mittelfristig sollen die Gebühren zudem harmonisiert werden wo dies möglich ist.

Zugehörige Objekte

Name
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