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Gemeinde Männedorf

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Medienmitteilung Totalrevision Gemeindeordnung

8. Februar 2017
Im Hinblick auf das neue Zürcher Gemeindegesetz, hat der Gemeinderat Männedorf die Gemeindeordnung totalrevidiert und entschlackt. Am 27. März 2017 wird die revidierte Gemeindeordnung der vorberatenden Gemeindeversammlung vorgelegt.
Das neue Gemeindegesetz tritt per 1.1.2018 in Kraft. Es erweitert den Spielraum der Gemeinden für die Ausgestaltung ihrer Strukturen. Zudem werden die politischen Prozesse für die Bürger transparenter und erleichtern ihre Mitwirkung. Alle Zürcher Gemeinden müssen bis Ende 2022 ihre Gemeindeordnung entsprechend überarbeiten.

Neues Gemeindegesetz
Das bestehende Gemeindegesetz stammt aus dem Jahr 1926. Die Ansprüche an kommunale Dienstleistungen haben in den letzten 90 Jahren enorm zugenommen. Heute bietet das Gesetz wenig Spielraum, diesen Herausforderungen flexibel begegnen zu können. So fehlen beispielsweise notwendige Bestimmungen in den Bereichen der Ausgliederung öffentlicher Aufgaben auf privatrechtlich organisierte Rechtsträger oder Regeln der interkommunalen Zusammenarbeit. Mit dem Ziel, den Gemeinden im Kanton Zürich mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen, hat der Zürcher Regierungsrat das Gemeindegesetz revidiert. Es tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.

Totalrevision der Gemeindeordnung
Die revidierte Gemeindeordnung ist die Basis für eine zeitgemässe Entwicklung. Die Herausforderungen und Aufgaben der kommenden Jahre erfordern nicht nur handlungsfähige Behörden und eine effiziente Verwaltung, sondern auch eine politisch aktive Bevölkerung. Die neue Gemeindeordnung konzentriert sich auf die wichtigsten Bestimmungen. Sie ist schlank gehalten und umfasst – statt wie bisher 64 – nur noch 31 Artikel.

Weiteres Vorgehen
Das Vernehmlassungsverfahren endete letzten November. Der Gemeinderat diskutierte anschliessend die Änderungsvorschläge und überprüfte, ob diese inhaltlich und rechtlich umsetzbar sind. Die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens und die neue Gemeindeordnung sind ab 13. Februar 2017 auf der Website der Gemeinde Männedorf abrufbar. Anfang März wird die Weisung für die vorberatende Gemeindeversammlung vom 27. März 2017 publiziert und allen Haushaltungen zugestellt. Der Urnengang zur totalrevidierten Gemeindeordnung findet am 24. September 2017 statt.

Die Unterlagen finden Sie unter http://www.maennedorf.ch/de/politik/projektepol/totalrevisiongemeindeordnung/

Zugehörige Objekte

Name
20170208_MM_Totalrevision_Gemeindeordnung.pdf Download 0 20170208_MM_Totalrevision_Gemeindeordnung.pdf