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Gemeinde Männedorf

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Medienmitteilung Totalrevision Gemeindeordnung

7. September 2016
Totalrevision der Gemeindeordnung

Das bald 100-jährige Gemeindegesetz wurde totalrevidiert und ermöglicht den Gemeinden zusätzlichen Gestaltungsspielraum. Diesen möchte der Gemeinderat nutzen und verabschiedete an seiner Sitzung vom 24. August 2016 den Entwurf der neuen Gemeindeordnung zu Handen der Vernehmlassung.
Das Gemeindegesetz wurde am 20. April 2015 durch den Kantonsrat verabschiedet. Die dazugehörende Verordnung wurde am 29. Juni 2016 vom Regierungsrat beschlossen und dem Kantonsrat zur Genehmigung überwiesen. Er berät die Verordnung diesen Herbst. Die neue Gesetzgebung tritt voraussichtlich per 1. Januar 2018 in Kraft. Sie schafft die Grundlage, dass die Gemeinde ihre Organisation und Haushaltsführung zeitgemäss ausgestalten kann.

Die wesentlichen Änderungen
Der Gemeinderat Männedorf hat im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen:
  • Verschlankung der Gemeindeordnung, Verzicht auf unnötige Wiederholungen;
  • Reduktion der Anzahl Mitglieder des Gemeinderats von 8 auf 7;
  • Änderungen der Finanzkompetenzen, insbesondere der Gemeindeversammlung;
  • Schlankere Aufbauorganisation und Reduktion der Ausschüsse;
  • Delegation von Aufgaben an die Verwaltung;
  • Verzicht auf Vorberatende Gemeindeversammlung.
 
Der Fahrplan
Die Vernehmlassung bei den Behörden und Parteien von Männedorf dauert bis Ende November. In dieser Zeit erstellt das Gemeindeamt des Kantons Zürich einen Vorprüfungsbericht. Im Dezember wird der Gemeinderat die Eingaben der Vernehmlassung prüfen und gemeinsam mit dem Vorprüfungsbericht einen Antrag mit Weisung zu Handen der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 13. März 2017 vorlegen. Die Urnenabstimmung zur revidierten Gemeindeordnung findet am 24. September 2017 statt.

Den öffentlichen Gemeinderatsbeschluss finden Sie auf www.maennedorf.ch unter Politik / Beschlüsse.

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20160907_MM_Totalrevision_Gemeindeordnung.pdf Download 0 20160907_MM_Totalrevision_Gemeindeordnung.pdf