Schutzraum-Zuweisungsplanung (ZUPLA) online verfügbar
Zuweisung der Schutzräume
Die Gemeinden weisen gemäss der kantonalen Zivilschutzverordnung (KVZ) der Bevölkerung die Schutzräume zu. Die Zuteilungsplanung erfolgt periodisch im Rahmen der Überarbeitung der Planung und Steuerung des Schutzraumbaus
Genügend Schutzräume
In den Weisungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz ist festgehalten, dass für jeden Einwohner und jede Einwohnerin ein vollwertiger Schutzplatz in der Nähe der Wohnadresse bereitzustellen ist. Der Schutzplatz ist in der Regel innert 30 Minuten zu Fuss, bei schwierigen topographischen Verhältnissen bis höchstens 60 Minuten Fusswegdistanz zu erreichen.
Die Gemeinde Männedorf verfügt über 649 Schutzräume mit insgesamt rund 15‘900 Schutzplätzen. Es stehen also genügend Schutzräume für die gesamte Wohnbevölkerung zur Verfügung.
Abfrage Standort zugeteilter Schutzraum
Die Schutzraumzuweisung wird durch Osterwalder Lehman Ingenieure und Geometer AG, Männedorf elektronisch bearbeitet und jährlich aktualisiert.
Den Standort Ihres zugeteilten Schutzraums finden Sie hier.