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Gemeinde Männedorf

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Medienmitteilung Tarife EW Männedorf 2018

15. November 2017
Energierecht ab 2018 und Stromtarif 2018

Die Stromtarife 2018 werden für die Haushalte um durchschnittlich 5% steigen. Hauptgrund für die Preissteigerung sind die höheren Bundesabgaben. Die Preise für das Gemeindenetz und die Energie bleiben unverändert. Die langfristige, risikoarme Einkaufsstrategie der Gemeinde zahlt sich bei den Turbulenzen an der Energiebörse aus. Trotz den steigenden Marktpreisen konnten die bisher tiefen Energiepreise gehalten werden.
Die Infrastruktur der Stromversorgung wird nachhaltig geplant und finanziert. Für die Optimierung der Netzkapazität, –stabiltät und –steuerung werden Investitionen getätigt.

 

Stromtarife 2018

 Für den typischen Haushalt mit 4‘500 kWh/Jahr (Verbrauchsprofil H4) beträgt der Strompreis 19.05 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Dies entspricht einer Zunahme zum Vorjahr von 0.78 Rp./kWh (+5%), welche durch die Bundesabgaben verursacht wird. 

Auf ein Jahr gerechnet entspricht dies einer Stromrechnung von 857 Franken (+35 Fr.). Dieses Grundangebot beinhaltet 100% erneuerbare Energie zertifiziert mit dem Gütesiegel naturemade basic. Mit dem Kauf wird auch der Zubau von ökologischen Anlagen finanziert.

 

Stromtarif Basic

 Dieser Stromtarif gilt für Haushalte und kleineres Gewerbe bis 100‘000 kWh pro Jahr. 
Stromtarif Basic

Männedorf
Einheit

Hochtarif

 

2018

Niedertarif

 

2018

Abweichung

 

zum Vorjahr

  

Netznutzung 1)Rp./kWh

10.12

5.52

-0.08

-1%

  

Energiellieferung 2)Rp./kWh

7.10

6.00

0.00

0%

  

 
Bundesabgaben 3)Rp./kWh

2.30

2.30

+0.80

+53%

  

  

 
Verbrauchspreis exkl. MwSt.Rp./kWh

19.52

13.82

+0.72

+5%

  

Verbrauchspreis inkl. MwSt. 4)Rp./kWh

21.02

14.88

+0.78

+5%

  

Grundpreis inkl. MwSt.Fr./Monat

9.97

0.00

0%

  

                 


  1. Die Netznutzung beinhaltet 0.32 Rp/kWh für Systemdienstleistung für die Betriebsführung des Übertragungsnetzes

  2. Auf Bestellung wird auch Energie ohne Ökostrom geliefert.

  3. Die Bundesabgaben werden zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische eingesetzt.

  4. Der Mehrwertsteuersatz beträgt ab dem 1. Januar 2018 neu 7.7%, eine Reduktion von 0.3% gegenüber dem Vorjahr.

 

Tarifzeiten, Gültigkeit und Allgemeine Bedingungen

 Hochtarif gilt von Montag bis Freitag 07:00 bis 20:00 Uhr, Samstag 07:00 bis 13:00 Uhr, Niedertarif für die übrige Zeit. Im übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen für Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie (AGB) des Elektrizitätswerks Männedorf vom 1. Januar 2009. 


Strommarktöffnung: Energierecht, Neuerungen ab 2018

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2017 das totalrevidierte Energiegesetz, dem die Schweizer Stimmbevölkerung in der Referendumsabstimmung vom 21. Mai 2017 zugestimmt hat, per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den zugehörigen Verordnungsrevisionen zur Kenntnis genommen und die Verordnungen verabschiedet. Die drei neuen und sechs revidierten Verordnungen treten gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft. 

 

Umsetzung der Neuerungen in Männedorf

Basierend auf der Analyse wird ein Massnahmenpaket für die Umsetzung des Energierechts erarbeitet. Eine Anforderung wird bereits seit 2016 erfüllt, die Herkunft der gelieferten Energie wird nachgewiesen. 

Infrastruktur Männedorf lieferte insgesamt 63.1% erneuerbare Energie an die Kunden. Die detaillierte Stromkennzeichnung ist im internet www.infra8708.ch publiziert.

Zugehörige Objekte

Name
20171115_MM_Tarife_EW_Mannedorf_2018.pdf Download 0 20171115_MM_Tarife_EW_Mannedorf_2018.pdf