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Gemeinde Männedorf

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Das Planen und Bauen am Seeufer geht in die Vernehmlassung

12. Mai 2017
Das Planen und Bauen im Uferbereich von Seen soll künftig in den Richtplänen und den Bau- und Zonenordnungen der Gemeinden geregelt werden. Das Bundesgericht hatte die bisherige Praxis am Zürichsee für nicht mehr zulässig erklärt. Nun hat der Regierungsrat die Baudirektion ermächtigt, die erforderliche Ergänzung des Planungs- und Baugesetzes in die Vernehmlassung zu geben.
Für das Bauzonengebiet im Uferbereich von Seen sind in der Bau- und Zonenordnung nach den Vorgaben der Richtplanung, mit Rücksicht auf die besondere Lage und die gewachsene bauliche Gliederung ergänzende Festlegungen zu Bauten, Anlagen und Umschwung zu treffen.

Gemäss den Übergangsbestimmungen passen die Gemeinden ihre Bau- und Zonenordnungen bis spätestens drei Jahre ab rechtskräftiger Festsetzung des regionalen Richtplans an. Bis zur Rechtskraft von ergänzenden Festlegungen im Uferbereich von Seen dürfen im Uferbereich keine baulichen Veränderungen oder sonstigen Vorkehren getroffen werden, welche die Planung nachteilig beeinflussen.
Interessierte finden die Unterlagen sowie das Online-Formular zur Teilnahme an der Vernehmlassung unter vernehmlassungen.zh.ch, Stichwort «Uferbereich».
Anwendung des Prinzips