Medienmitteilung Totalrevision Gemeindeordnung
Neues Gemeindegesetz
Das bestehende Gemeindegesetz stammt aus dem Jahr 1926. Die Ansprüche an kommunale Dienstleistungen haben in den letzten 90 Jahren enorm zugenommen. Heute bietet das Gesetz wenig Spielraum, diesen Herausforderungen flexibel begegnen zu können. So fehlen beispielsweise notwendige Bestimmungen in den Bereichen der Ausgliederung öffentlicher Aufgaben auf privatrechtlich organisierte Rechtsträger oder Regeln der interkommunalen Zusammenarbeit. Mit dem Ziel, den Gemeinden im Kanton Zürich mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen, hat der Zürcher Regierungsrat das Gemeindegesetz revidiert. Es tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.
Totalrevision der Gemeindeordnung
Die revidierte Gemeindeordnung ist die Basis für eine zeitgemässe Entwicklung. Die Herausforderungen und Aufgaben der kommenden Jahre erfordern nicht nur handlungsfähige Behörden und eine effiziente Verwaltung, sondern auch eine politisch aktive Bevölkerung. Die neue Gemeindeordnung konzentriert sich auf die wichtigsten Bestimmungen. Sie ist schlank gehalten und umfasst – statt wie bisher 64 – nur noch 31 Artikel.
Weiteres Vorgehen
Das Vernehmlassungsverfahren endete letzten November. Der Gemeinderat diskutierte anschliessend die Änderungsvorschläge und überprüfte, ob diese inhaltlich und rechtlich umsetzbar sind. Die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens und die neue Gemeindeordnung sind ab 13. Februar 2017 auf der Website der Gemeinde Männedorf abrufbar. Anfang März wird die Weisung für die vorberatende Gemeindeversammlung vom 27. März 2017 publiziert und allen Haushaltungen zugestellt. Der Urnengang zur totalrevidierten Gemeindeordnung findet am 24. September 2017 statt.
Die Unterlagen finden Sie unter http://www.maennedorf.ch/de/politik/projektepol/totalrevisiongemeindeordnung/
Zugehörige Objekte
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20170208_MM_Totalrevision_Gemeindeordnung.pdf | Download | 0 | 20170208_MM_Totalrevision_Gemeindeordnung.pdf |