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Gemeinde Männedorf

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Medienmitteilung Sparmassnahmen 2017+

14. Juli 2016
Gemeinde beschliesst Sparpaket

Die Gemeinde Männedorf schnürt für die nächsten drei Jahre ein Sparpaket. Dafür haben der Gemeinderat und die Schulpflege insgesamt 88 Massnahmen verabschiedet. Damit kann der Finanzhaushalt ab dem Jahr 2017 um rund 0,9 Millionen und ab dem Jahr 2018 um weitere 0,3 Millionen entlastet werden.
Die Kosten aus dem Leistungsangebot und der Kapitalbedarf zur Finanzierung der Investitionstätigkeiten stehen nicht in einem ausgewogenen Verhältnis zur Steuerkraft und dem Steuerfuss. „Oder einfacher gesagt, die geplanten Ausgaben waren höher als die geplanten Einnahmen“, so Finanzvorstand Giampaolo Fabris. Mit der Strategie 8708 hat der Gemeinderat Ziele zu einem stabilen Finanzhaushalt und einer tragbaren Verschuldung festgelegt. Er will mittelfristig den finanziellen Ausgleich erreichen. „Mit den jetzt beschlossenen Massnahmen kommen wir diesen Zielen näher“, führt der Finanzvorstand weiter aus.

Sparpaket mit 88 Massnahmen
Aus insgesamt 167 Sparmöglichkeiten hat die Gemeinde ein Sparpaket mit 88 konkreten Massnahmen verabschiedet. Der Gemeinderatsbeschluss Nummer 98 vom 6. Juli 2016 mit der Auflistung aller Sparmassnahmen ist öffentlich und auf der Gemeindewebsite maennedorf.ch abrufbar.

Sorgfältige Überprüfung der Sparpotentialen
Die Gemeinde hat ihr Leistungsangebot einer detaillierten Überprüfung unterzogen. Bei der Aufarbeitung von Sparpotentialen ist die Gemeinde sehr sorgfältig vorgegangen. „Wir wissen, dass jede Sparmassnahme immer auch ein Einschnitt für die Betroffenen darstellt“, sagt Giampaolo Fabris. Die Ressortvorstände und die Abteilungsleitenden mussten ihre Zuständigkeitsbereiche auf Einsparungsmöglichkeiten untersuchen und diese dem Gemeinderat respektive der Schulpflege präsentieren. 70 der 88 beschlossenen Massnahmen wurden entweder vom Gemeinderat oder der Schulpflege zur sofortigen Umsetzung freigegeben. Die restlichen 18 Massnahmen erfordern weitere Abklärungen und werden jeweils zu gegebener Zeit mit separatem Beschluss festgelegt.

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