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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
  • MO08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.30 Uhr
  • DI07.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen
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  • FR08.00 – 14.00 (durchgehend offen)
Werkgebäude Saurenbach
Öffnungszeiten

Inhalt

Gemeindeversammlung

14. Juni 2010, 20.00 Uhr

Ort

Evang.-ref. Kirche
8708 Männedorf

Kontakt

Buri Martina, Stv. Gemeindeschreiberin, <br>Tel. 044 921 66 24
m.buri@maennedorf.ch

Informationen

Beschreibung
Die Gemeindeversammlung vom 14.06.2010 hat folgende Beschlüsse gefällt:

1. Abnahme der Jahresrechnung 2009
Zustimmung

2. Einführung der Schulsozialarbeit an allen Stufen der Schule Männedorf
Zustimmung

3. Einzelinitiative von Dieter Hanhart über die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Realisierung von bezahlbaren Wohnungen für den Mittelstand
Überweisung an die Urne; Zustimmung zum Antrag von Giovanni Weber, Präsident FDP

4. Videoüberwachung in Männedorf; Genehmigung der Verordnung
Zustimmung

5. Zweckverband Betreibungs- und Gemeindeammannamt Männedorf - Uetikon am See - Oetwil am See; Auflösung
Zustimmung

6. Grobkonzept „Familien- und schulergänzende Betreuung“; Nur Information, keine Abstimmung

7. Bürgerrechtsgesuche:
-Di Bari, Francesco, geb. 1955, italienischer Staatsangehöriger,
wohnhaft in Männedorf, Im Wiesli 6
Zustimmung

-Körschgen, Ulf Markus, geb. 1961, deutscher Staatsangehöriger,
wohnhaft in Männedorf, Saurenbachstrasse 21
Zustimmung

-Kühn, Jutta Anna, geb. 1960, deutsche Staatsangehörige,
wohnhaft in Männedorf, Alte Landstrasse 46
Zustimmung

-Shala, Ragmi, geb. 1972, kosovarischer Staatsangehöriger,
wohnhaft in Männedorf, Alte Landstrasse 272
Zustimmung


Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Freitag, 18. Juni 2010), schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Meilen, 8706 Meilen, erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Meilen, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab 18. Juni 2010 in der Präsidialabteilung, Bahnhofstrasse 10, 8708 Männedorf, zur Einsicht auf und kann innert 30 Tagen beim Bezirksrat Meilen, 8706 Meilen, angefochten werden.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Männedorf, 14. Juni 2010 / Präsidialabteilung
Voraussetzungen
Stimmberechtigte (ab 18. Altersjahr) Einwohnerinnen und Einwohner mit Schweizer Bürgerrecht, die in Männedorf gesetzlichen Wohnsitz begründen.