| Urnenstandort |
Urne im Schulhaus Blatten, Schulstrasse 30 |
| Urnen Öffnungszeiten |
Ordentliche Urnenöffnung am Abstimmungssonntag: Sonntag: 09.30 - 11.30 Uhr Vorzeitige Stimmabgabe bei der Gemeindeverwaltung: Montag: 08.00 - 11.30 und 13.30 - 18.30 Uhr Dienstag bis Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30 Uhr Freitag: 07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend) |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter Kantonale Abstimmung und des Bundes unter Eidgenössische Volksabstimmung |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis nicht erhalten oder verloren haben: Verlangen Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle persönlich ein Duplikat des Stimmausweises. Bringen Sie entweder den Schriftenempfangsschein oder einen gültigen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mit. So üben Sie Ihr Stimmrecht aus: - Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
- Falten Sie die Wahl- und Stimmzettel nicht. Reissen Sie die perforierten Wahl- und Stimmzettelbogen nicht auseinander. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.
- Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne: - Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweise und geben Sie ihn an der Urne ab.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne (im Abstimmungslokal oder vorzeitig bei der Gemeindeverwaltung).
- Beachten Sie die Rubrik Urnenstandorte und Öffnungszeiten
Stimmabgabe durch Stellvertretung: Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. - Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit den Wahl- und Stimmzetteln mit.
- Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
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| Brieflich abstimmen |
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
- Legen Sie diesen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
- Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
- Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig zur Post. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro mit B-Post nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Letzte Leerung Briefkasten beim Gemeindehaus: Sonntag, 11:30 Uhr
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- der Stimmrechtsausweis verspätet eintrifft
- der Stimmrechtsausweis nicht gleichzeitig mit dem Stimmzettel-Kuvert zugestellt wird
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
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| Kontakt |
m.buri@maennedorf.ch |