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Urnenstandort Urne im Schulhaus Blatten, Schulstrasse 30
Urnen Öffnungszeiten Ordentliche Urnenöffnung am Abstimmungssonntag:
Sonntag: 09.30 - 11.30 Uhr

Vorzeitige Stimmabgabe bei der Gemeindeverwaltung:
Montag: 08.00 - 11.30 und 13.30 - 18.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30 Uhr
Freitag: 07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter Kantonale Abstimmung und des Bundes unter Eidgenössische Volksabstimmung
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis nicht erhalten oder verloren haben:
Verlangen Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle persönlich ein Duplikat des Stimmausweises. Bringen Sie entweder den Schriftenempfangsschein oder einen gültigen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mit.

So üben Sie Ihr Stimmrecht aus:
  • Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
  • Falten Sie die Wahl- und Stimmzettel nicht. Reissen Sie die perforierten Wahl- und Stimmzettelbogen nicht auseinander. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.
  • Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne:
  • Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweise und geben Sie ihn an der Urne ab.
  • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne (im Abstimmungslokal oder vorzeitig bei der Gemeindeverwaltung).
  • Beachten Sie die Rubrik Urnenstandorte und Öffnungszeiten

Stimmabgabe durch Stellvertretung:
Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit den Wahl- und Stimmzetteln mit.
  • Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Brieflich abstimmen
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
  • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
  • Legen Sie diesen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
  • Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  • Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig zur Post. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro mit B-Post nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Letzte Leerung Briefkasten beim Gemeindehaus: Sonntag, 11:30 Uhr

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • der Stimmrechtsausweis verspätet eintrifft
  • der Stimmrechtsausweis nicht gleichzeitig mit dem Stimmzettel-Kuvert zugestellt wird
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
Kontakt m.buri@maennedorf.ch


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