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Behördenorganisation


Die Behördenorganisation von Männedorf ergibt sich aus der Gemeindeordnung. Die Zusammensetzung der Behörden von Männedorf bestimmen die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen mit der Wahl der Behördenmitglieder. Diese werden für die Zeit einer Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

Die Gemeinde Männedorf ist in der ordentlichen Organisationsform nach dem Gemeindegesetz organisiert. Die Stimmbürgerinnen und die Stimmbürger sind das oberste Organ. Sie entscheiden an der Urne über die Festsetzung und Änderungen der Gemeindeordnung und wählen den aus 9 Mitgliedern bestehenden Gemeinderat (Exekutive). Auch die Mitglieder der Sozialbehörde, der Schul- und Kirchenpflegen sowie der Gemeindeammann/Betreibungsbeamte und der Friedensrichter werden durch die Stimmbürgerschaft an der Urne gewählt. Insgesamt sechs Politischen Parteien vertreten das breite Spektrum der Interessen in der Dorfbevölkerung.

Foto
Gemeindehaus "Felsenhof" Bahnhofstrasse 6
 
Organigramm GR.pdf (55.4 kB)


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